Hallo Shrem
Kannst Du mal ein Bild oder Link zu einem "Jetway" posten ?
In CH und DE benötigen "selbstbalancierende Stehroller" eine Typengenehmigung, um auf öffentlich zugänglichem Grund gefahren werden zu dürfen.
Z.B in F und I gelten sie als "Spielzeug" mit uneinheitlichen Bestimmungen zum Betrieb in öffentlich zugänglichem Raum.
In A gelten sie als "Fahrrad"; Einzelheiten zur Mindestausrüstung kenne ich nicht
Das Hauptkriterium für die Zulassung (CH/DE) wären eigentlich "zwei unabhängig funktionierende Bremssysteme; alternativ ein "redundantes Bremssysystem".
Bei den Stehrollern erfüllt bisher nur ein echtes Segway (i2/ x2/ i2SE/ x2SE) diese Anforderungen. Es muss zudem landesspezifisch ausgerüstet werden: (Beleuchtung, Kennzeichen, EMV-Gutachten etc.etc.etc.)
In DE sollen aber sogar Ninebot-e zugelassen worden sein ohne Redundantes Bremssystem..........
Falls der Polizist bei einer Routinekontrolle Dein "Jetway" als ein "unbekanntes, unversichertes elektrisches Spielzeug" betrachtet, mag es eine Busse geben. Ich befürchte aber eine "Verzeigung", welche mit hohen Kosten beim Staatsanwalt weiter bearbeitet würde: evtl. Strafgeld nach Einkommen, Verfahrenskosten und Punkte in Flensburg.
Falls der Polizist aber einen "Unfall mit Personen- oder Sachschaden" in seinen Bericht aufnehmen müsste, würde es für den Nutzer echt Existenzbedrohend!!
- private Haftpflicht bezahlt nicht, weil (grob-)fahrlässig
- Versicherung für "Fahrrad im Haushalt" gilt nicht, weil der Jetway wahrscheinlich als Motorfahrzeug betrachtet würde??
- Deine Haftpflichtversicherung würde wahrscheinlich ALLE Hebel und ALLE versteckten Möglichkeiten suchen und ausschöpfen, um sich vor langjährigen Schadenersatzleistungen zu drücken
Deine persönliche Schutzbekeidung für Dich SELBER darfst Du natürlich auch selber auswählen.
Deinen "Persönlichen Versicherungsschutz" solltest Du aber GANZ GENAU überprüfen!!! Personenschäden sind extrtem teuer!
Grüsse vom Chrigel