Hallo Thomas
Konkret zu Deiner Frage: Ich habe kein solches Schriftstück
(Nur persönliche Vermutungen zum Grund Deiner Anfrage)
Tut mir leid, wenn ich mich schon wieder als "CH-Klugscheisser" zum Thema zu äussere und nicht mal eine ganz konkrete DE-Antwort liefern kann: :oops:
Wo liegt denn
rechtlich der Unterschied zwischen Gravur und Einschlagen?
Wikipedia sagt zu Gravur:
"Abtragen" (
https://de.wikipedia.org/wiki/Gravur)
oder aber "Punzen" zu Einschlagen. (Punzstempel; Schlagzahlen)
Beim SegWay und den meisten PKW wird heute "Nadelmarkieren" (
https://de.wikipedia.org/wiki/Nadelmarkieren) verwendet.
Dies ist eine sanfte "Einschlagmethode" und geeignet für empfindliche Untergründe.
Hier der Vergleich:
oben mit elektrischem Nadelgravierer mit einer sehr harten Spitze, welche einzelne Körnerpunkte einschlägt.(SEG oben) (ähnlich wie Tätowiernadel ohne Tinte)
unten mit dem klassischen Schlagzahlen-Punz-Stempel. (WAY unten)
Falls vom TüV wirklich "Schlagen" gefordert wird, kann man sich mit einem solchen Nadel-Werkzeug behelfen. ("Nadelgravierer" steht auf der Schachtel
)
Etwas Anderes wäre "fräsen", z.B. mit einem Dremel-Schleifer und rotierendem Gravierstift, also eine (nach Wiki "echte" Gravur),wo Material abgetragen wird.
Die Unterscheidung "schlagen" oder "gravieren" wird umgangssprachlich also fliessend verwendet.
andere Frage ist die Rechtsgültigkeit:
- Beim Strassenverkehrsamt, (in CH rechtlich mit Tüv ähnlich), gilt einzig die Fahrgestellnummer auf dem eigentlichen Fahrgestell! Also jedesmal Abbau des vorderen Akkus erforderlich.
- Bei normalen Polizeikontrollen reicht ein normales "Typenschild", welches "gut ablesbar" sein soll.
Bei PKW's absolut üblich und beides nötig:
1. Fest "eingeschlagene" Fahrgestellnummer auf einem Teil des Grund-Fahrgestells
2. Gut sichtbares Typenschild als Wiederholung (ohne Form-Vorschriften), sogar als unverwischbarer Aufkleber erlaubt:
(hier als Aufkleber hinter der Windschutzscheibe eines PKW's)
Beim Segway wurden die Vorschriften genau gleich wie im PKW-Bereich umgesetzt:
- rechtsgültige Fahrgestellnummer auf dem wirklichen Fahrgestell unter dem vorderen Akku
- informative Fahrgestellnummer hinten unter der rechten Fussmatte durch (leider sehr schnell verwischten) Aufkleber
(Foto geklaut bei Frieder; danke
)
Warum prüft der TüV-Prüfer nicht genau gleich wie beim PKW?
Das Thema wurde hier schon mal diskutiert:
http://www.segforum.de/viewtopic.php?t=1807#p9984
Die vorgeschlagenen Lösungen scheinen mir aber teilweise suspekt:
- Fahrgestellnummer auf dem auswechselbaren(!) Deckblech ??
- Fahrgestellnummer auf der auswechselbaren(!) Pivot-Grundplatte?
Grüsse vom Chrigel