Segways sollen Straßenzulassung erhalten->Crash-Test des GDV
Verfasst: 03.06.2008 23:22
Nach umfangreichen Crash-Tests plädiert auch der Gesamtverband der
Deutschen Versicherer (GDV) für eine Zulassung des Segway in Deutschland.
Bislang gibt es in Deutschland für den Segway Personal Transporter (PT) immer noch
keine generelle Straßenzulassung. Derzeit können die emissionsfreien Elektro-Roller im
Saarland, Hamburg, Nordrhein Westfalen (NRW), Rheinland Pfalz, Bayern und Schleswig
Holstein per Einzel-Ausnahmegenehmigung gefahren werden.
Unter welchen Umständen Segways im Straßenverkehr bewegt werden dürfen, wie sicher
sie sind und wie sie versichert und zugelassen sein sollten testete nun die
Unfallforschung der Versicherer (UDV). Auf dem Gelände des DEKRA Crash Test Centers
in Neumünster (Schleswig-Holstein) wurden ausführliche Fahrversuche und mehrere
spektakuläre Crashtests mit dem Segway durchgeführt. Es wurde der Aufprall eines
Segwayfahrers frontal auf einen Fußgänger und seitlich auf ein aus der Ausfahrt
fahrendes Auto simuliert.
Die wichtigsten Erkenntnisse: der Gesamtverband der Deutschen Versicherer plädiert für
eine Straßenzulassung des Segway. Der Segway PT ist im Straßenverkehr mit einem
Fahrrad vergleichbar. Deshalb sollten Segways technisch wie Fahrräder behandelt werden
und mit Licht, Klingel und Ständer ausgestattet sein. Zusätzlich soll ein
Versicherungsschutz durch ein Versicherungskennzeichen erfolgen.
Die Messergebnisse zeigen, dass bei hohen Geschwindigkeiten (15 bis 20 km/h) ein
erhebliches Verletzungsrisiko besteht, das dem eines Fahrradfahrers gleicht. Die
Unfallforschung der Versicherer empfiehlt Segwayfahrern daher das Tragen eines
Fahrradhelms und die Absolvierung des Sicherheitstrainings, das alle Segwayhändler
kostenlos anbieten.
Bei niedrigen Geschwindigkeiten sei das Verletzungsrisiko deutlich geringer, so die
Unfallforscher und verlangen eine Maximalgeschwindigkeit von 6 km/h in
Fußgängerzonen und auf Gehwegen. Bisher wird in den Bundesländern mit Segway-
Zulassung eine Regelung praktiziert, die vorschreibt, dass sich der Segwayfahrer der
Geschwindigkeit der Passanten anzupassen hat. Erfahrungswerte zeigen, dass sich diese
Praxis bis jetzt sehr gut bewährt hat.
Auf allen anderen Wegen und Straßen wird eine Geschwindigkeit von 9 km/h empfohlen.
Dies sieht die Segway-Vertriebszentrale Deutschland als zu hart an. Wenn der
Segwayfahrer auf einem Radweg oder einer Straße mit 9 km/h unterwegs ist, behindert
er als langsamster Verkehrsteilnehmer alle anderen und erhöht damit das Unfallrisiko,
welches allein durch den Überholvorgang provoziert wird.
Bereits 2006 wurde der Segway auf seine Verkehrstauglichkeit untersucht. Die
dreimonatige Feldstudie im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums in
Zusammenarbeit mit der Polizei in Saarbrücken empfiehlt die Zulassung des Segway PT
auf Radwegen und Fußwegen sowie in Fußgängerzonen in Deutschland. Fazit der Studie:
Segway PT fahren bietet ein geringeres Risiko für Unfälle oder Stürze als beispielsweise
die Nutzung eines Fahrrads.
Gerade seine einzigartige Technik als selbstbalancierendes Transportmittel und einer
Elektronik die 100 Mal pro Sekunde die Körperposition seines Fahrers misst versetzt den
Segway PT in der Lage, anders als andere Verkehrsmittel, in allen Verkehrsbereichen
eingesetzt zu werden. Es obliegt vielmehr der Pflicht eines jeden Verkehrsteilnehmers,
auch eines Segwayfahrers, sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet
oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Deutschen Versicherer (GDV) für eine Zulassung des Segway in Deutschland.
Bislang gibt es in Deutschland für den Segway Personal Transporter (PT) immer noch
keine generelle Straßenzulassung. Derzeit können die emissionsfreien Elektro-Roller im
Saarland, Hamburg, Nordrhein Westfalen (NRW), Rheinland Pfalz, Bayern und Schleswig
Holstein per Einzel-Ausnahmegenehmigung gefahren werden.
Unter welchen Umständen Segways im Straßenverkehr bewegt werden dürfen, wie sicher
sie sind und wie sie versichert und zugelassen sein sollten testete nun die
Unfallforschung der Versicherer (UDV). Auf dem Gelände des DEKRA Crash Test Centers
in Neumünster (Schleswig-Holstein) wurden ausführliche Fahrversuche und mehrere
spektakuläre Crashtests mit dem Segway durchgeführt. Es wurde der Aufprall eines
Segwayfahrers frontal auf einen Fußgänger und seitlich auf ein aus der Ausfahrt
fahrendes Auto simuliert.
Die wichtigsten Erkenntnisse: der Gesamtverband der Deutschen Versicherer plädiert für
eine Straßenzulassung des Segway. Der Segway PT ist im Straßenverkehr mit einem
Fahrrad vergleichbar. Deshalb sollten Segways technisch wie Fahrräder behandelt werden
und mit Licht, Klingel und Ständer ausgestattet sein. Zusätzlich soll ein
Versicherungsschutz durch ein Versicherungskennzeichen erfolgen.
Die Messergebnisse zeigen, dass bei hohen Geschwindigkeiten (15 bis 20 km/h) ein
erhebliches Verletzungsrisiko besteht, das dem eines Fahrradfahrers gleicht. Die
Unfallforschung der Versicherer empfiehlt Segwayfahrern daher das Tragen eines
Fahrradhelms und die Absolvierung des Sicherheitstrainings, das alle Segwayhändler
kostenlos anbieten.
Bei niedrigen Geschwindigkeiten sei das Verletzungsrisiko deutlich geringer, so die
Unfallforscher und verlangen eine Maximalgeschwindigkeit von 6 km/h in
Fußgängerzonen und auf Gehwegen. Bisher wird in den Bundesländern mit Segway-
Zulassung eine Regelung praktiziert, die vorschreibt, dass sich der Segwayfahrer der
Geschwindigkeit der Passanten anzupassen hat. Erfahrungswerte zeigen, dass sich diese
Praxis bis jetzt sehr gut bewährt hat.
Auf allen anderen Wegen und Straßen wird eine Geschwindigkeit von 9 km/h empfohlen.
Dies sieht die Segway-Vertriebszentrale Deutschland als zu hart an. Wenn der
Segwayfahrer auf einem Radweg oder einer Straße mit 9 km/h unterwegs ist, behindert
er als langsamster Verkehrsteilnehmer alle anderen und erhöht damit das Unfallrisiko,
welches allein durch den Überholvorgang provoziert wird.
Bereits 2006 wurde der Segway auf seine Verkehrstauglichkeit untersucht. Die
dreimonatige Feldstudie im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums in
Zusammenarbeit mit der Polizei in Saarbrücken empfiehlt die Zulassung des Segway PT
auf Radwegen und Fußwegen sowie in Fußgängerzonen in Deutschland. Fazit der Studie:
Segway PT fahren bietet ein geringeres Risiko für Unfälle oder Stürze als beispielsweise
die Nutzung eines Fahrrads.
Gerade seine einzigartige Technik als selbstbalancierendes Transportmittel und einer
Elektronik die 100 Mal pro Sekunde die Körperposition seines Fahrers misst versetzt den
Segway PT in der Lage, anders als andere Verkehrsmittel, in allen Verkehrsbereichen
eingesetzt zu werden. Es obliegt vielmehr der Pflicht eines jeden Verkehrsteilnehmers,
auch eines Segwayfahrers, sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet
oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.