Interessengruppe: Segway als Gehhilfe
Verfasst: 14.07.2013 16:42
Aufruf
Neben dem Fun- und Freizeitgebrauch von Segways PT wird der Roller auch immer öfter als Gehhilfe benutzt. Das bietet sich an für Menschen, die zwar sicher stehen, aber nicht weit gehen können, z.B. wegen Fußproblemen oder Wirbelversteifungen.
Die Deutsche Bahn hat klammheimlich im Jahr 2012 die Mitnahme von Segways in Zügen ausgeschlossen, weil sie den Segway ausschließlich als Fun- und Freizeitgerät betrachtet. Bis 2012 war die Mitnahme von Segways in Fernzügen mit besonderen Mehrzweckabteilen (IC und EC) analog zur Fahrradmitnahme gestattet. Dies ist en Rückschritt, der unbedingt rückkgängig gemacht werden sollte.
Hiermit sind alle Segwayfahrer, die den Seggy auch oder überwiegend als elektronische Gehhilfe benutzen, aufgerufen, der Interessengruppe "Segway als Gehhilfe" beizutreten mit dem Ziel, die Nutzungs-Einschränkungen, die immer mehr um sich greifen, zurückzudrängen.
Als Aktionsprogramm schlage ich vor:
Ziel: Generelle Erlaubnis der Mitnahme von Segways in den Fernzügen der Bahn mit separaten Mehrzweckabteilen (derzeit IC und EC), analog der Fahrradmitnahmeregelung (Kauf einer Fahrradkarte und vorherige Reservierung). Ausnahmeerlaubnis zum Schrittfahren auf Bahnhöfen bei Gehbehinderung mit ärztlichem Attest auch unterhalb der Schwelle von 50% Schwerbehinderung mit Kennzeichen G
Schritte zur Umsetzung:
1. Schreiben an die Behindertenbeauftragte der Bahn mit der Bitte, eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren von Bahnnhöfen im Schritttempo lt. o.g. Zielsetzung zu erreichen. Dabei sollte eine zitierfähige schriftliche Antwort das Mindestergebnis sein, so dass es im Verkehrsauschuss des Bundestages möglich wird, gezielte Anfragen an Bahn und Verkehrsministerum zu stellen
2.Schreiben an die Bahn-AG mit der Aufforderung mindestens der Wiederherstellung der Segway-Mitnahmeregelung auf dem Niveau des Pilotprojektes, das bis 2012 galt
3.Schreiben an die im Bundestag vertretenen Parteien mit der Bitte um Stellungnahme - noch vor der Bundestagswahl
4.Einschalten von Sozialverbänden zum Erreichen der o.g. Zielsetzung mit der Bitte um operative und juristische Unterstützung, u.a. auch zur Anerkennung des Segway als orthopädisches Hilfsmittel (Die Bahn sieht den Segway nämlich als Fun- und Freizeitgefährt an.)
5. Versuch die überregionale Presse für das Problem zu interessieren unter der Überschrift "Bahn behindert Behinderte", ebenso Kontaktaufnahme zum regionalen und überregionalen TV
6. WEITERHIN BENUTZUNG DES SEGWAY in Zügen und auf Bahnhöfen. Bei Konfrontation mit Bahnbediensteten nicht absteigen, aber bereitwillig die Personalien zur Verfügung stellen und einen schriftlichen Bußgeld- oder Ordnungswidrigkeiten-Bescheid einfordern, nicht ohne den Hinweis, dass dieser gerichtlich angefochten wird
7.Werben im Segforum für Mitstreiter, für die der Segway PT mehr ist als Fun- und Freizitinstrument - also ebenso als elektronische Hilfe wegen Beweglichkeitseinschränkungen genutzt wird.
Es wäre günstig, wenn sich Mitstreiter mit einer Rechtsschutzversicherung finden würden.
In der Hoffnung auf eine rege Resonanz
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Neben dem Fun- und Freizeitgebrauch von Segways PT wird der Roller auch immer öfter als Gehhilfe benutzt. Das bietet sich an für Menschen, die zwar sicher stehen, aber nicht weit gehen können, z.B. wegen Fußproblemen oder Wirbelversteifungen.
Die Deutsche Bahn hat klammheimlich im Jahr 2012 die Mitnahme von Segways in Zügen ausgeschlossen, weil sie den Segway ausschließlich als Fun- und Freizeitgerät betrachtet. Bis 2012 war die Mitnahme von Segways in Fernzügen mit besonderen Mehrzweckabteilen (IC und EC) analog zur Fahrradmitnahme gestattet. Dies ist en Rückschritt, der unbedingt rückkgängig gemacht werden sollte.
Hiermit sind alle Segwayfahrer, die den Seggy auch oder überwiegend als elektronische Gehhilfe benutzen, aufgerufen, der Interessengruppe "Segway als Gehhilfe" beizutreten mit dem Ziel, die Nutzungs-Einschränkungen, die immer mehr um sich greifen, zurückzudrängen.
Als Aktionsprogramm schlage ich vor:
Ziel: Generelle Erlaubnis der Mitnahme von Segways in den Fernzügen der Bahn mit separaten Mehrzweckabteilen (derzeit IC und EC), analog der Fahrradmitnahmeregelung (Kauf einer Fahrradkarte und vorherige Reservierung). Ausnahmeerlaubnis zum Schrittfahren auf Bahnhöfen bei Gehbehinderung mit ärztlichem Attest auch unterhalb der Schwelle von 50% Schwerbehinderung mit Kennzeichen G
Schritte zur Umsetzung:
1. Schreiben an die Behindertenbeauftragte der Bahn mit der Bitte, eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren von Bahnnhöfen im Schritttempo lt. o.g. Zielsetzung zu erreichen. Dabei sollte eine zitierfähige schriftliche Antwort das Mindestergebnis sein, so dass es im Verkehrsauschuss des Bundestages möglich wird, gezielte Anfragen an Bahn und Verkehrsministerum zu stellen
2.Schreiben an die Bahn-AG mit der Aufforderung mindestens der Wiederherstellung der Segway-Mitnahmeregelung auf dem Niveau des Pilotprojektes, das bis 2012 galt
3.Schreiben an die im Bundestag vertretenen Parteien mit der Bitte um Stellungnahme - noch vor der Bundestagswahl
4.Einschalten von Sozialverbänden zum Erreichen der o.g. Zielsetzung mit der Bitte um operative und juristische Unterstützung, u.a. auch zur Anerkennung des Segway als orthopädisches Hilfsmittel (Die Bahn sieht den Segway nämlich als Fun- und Freizeitgefährt an.)
5. Versuch die überregionale Presse für das Problem zu interessieren unter der Überschrift "Bahn behindert Behinderte", ebenso Kontaktaufnahme zum regionalen und überregionalen TV
6. WEITERHIN BENUTZUNG DES SEGWAY in Zügen und auf Bahnhöfen. Bei Konfrontation mit Bahnbediensteten nicht absteigen, aber bereitwillig die Personalien zur Verfügung stellen und einen schriftlichen Bußgeld- oder Ordnungswidrigkeiten-Bescheid einfordern, nicht ohne den Hinweis, dass dieser gerichtlich angefochten wird
7.Werben im Segforum für Mitstreiter, für die der Segway PT mehr ist als Fun- und Freizitinstrument - also ebenso als elektronische Hilfe wegen Beweglichkeitseinschränkungen genutzt wird.
Es wäre günstig, wenn sich Mitstreiter mit einer Rechtsschutzversicherung finden würden.
In der Hoffnung auf eine rege Resonanz
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