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Fahren auf Radwegen-> Gesetzesänderung

Verfasst: 27.03.2008 21:03
von Djmaddes
Hallo zusammen,

vielleicht hat der Eine oder Andere ja schon davon gehört. In Bayern mussten wir uns bisher "eigentlich" :-?? an folgendes halten:

- Fahren auf gemeinsamen Geh- und Radwegen innerorts und außerorts, sowie diese zur Benutzung
mit Mofa oder mit Fahrzeugen der Land- und Forstwirtschaft freigegeben sind
- Fahren auf Auf Radwegen innerorts und außerorts, sowie diese zur Benutzung von Mofa oder mit
Fahrzeugen der Land- und Fortstwirtschaft freigegeben sind
- Fahren auf Fahrradstraßen innerorts und außerorts, soweit diese zur Benutzung mit Mofa oder mit
Fahrzeugen der Land- und Forstwirtschaft freigegeben sind

NEU:
Man hat einfach den Schilderwald umgekehrt, d.h. in der Vergangenheit war das Fahren mit einem Segway (=Mofa) nur auf Radwegen erlaubt, wo das entsprechende Zusatzzeichen "Mofa frei" angebracht war. JETZT ist es umgekehrt. Mofas dürfen auf allen Radwegen fahren, wo nicht das Zusatzzeichen "Mofa verboten" angebracht ist.

Nur zur Info für Diejenigen, die in Bayern unter der alten Gesetzesvorlage litten :okokok:

Gruß
DjMaddes

Haben wir tatsächlich schon den 1. April - oder ???

Verfasst: 27.03.2008 22:59
von 81739-seg
Hallo,

der 1. April kommt doch erst noch !!!

- Woher kommt diese Information?
- Wodurch ist diese Information belegt?
- Wo ist die verlässliche Quelle?

Wäre zu schön, um wahr zu sein! :?: :?: :?: :?:

Gruß aus der bayerischen Hauptstadt

Frieder

Re: Fahren auf Radwegen-> Gesetzesänderung

Verfasst: 28.03.2008 09:57
von snake1111
wichtig ist doch nur das der segway generell erlaubt ist... :-)

Re: Fahren auf Radwegen-> Gesetzesänderung

Verfasst: 28.03.2008 14:34
von Djmaddes
Ich muss mich ein bisschen korrigieren. Die Änderung wirkt sich nur auf außerorts aus:

"Hintergrund ist eine Änderung der Straßenverkehrsordnung. Mit der 17. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (*) wurde dem § 2 Abs. 4 folgender Satz angefügt: "Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen." Damit ist das Zeichen 1022-11 der Straßenverkehrsordnung seit Anfang des Jahres auf Radwegen außerorts entbehrlich. Mofas dürfen künftig außerorts auch dann auf Radwegen fahren, wenn dort das bislang obligatorische Zusatzschild "Mofa frei" fehlt.
Grund für die Änderung der Straßenverkehrsordnung ist die Tatsache, dass auch bisher schon wegen der geringen Verkehrsdichte und der geringen Geschwindigkeit sehr viele Radwege außerhalb geschlossener Ortschaften für Mofas freigegeben waren. Jetzt dürfen Mofas hier generell fahren. Diese Regelung gilt für alle Arten von Radwegen: Sonderweg Radfahrer (Zeichen 237), gemeinsamer Fuß- Radweg (Zeichen 240) und getrennter Rad- und Fußweg (Zeichen 241). Selbstverständlich gilt das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme auch hier: Soweit Mofas auf gemeinsamen Rad- und Gehwegen fahren, haben die Fahrer auf die übrigen Benutzer, insbesondere auf Fußgänger, Rücksicht zu nehmen."