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ACHTUNG - Ausnahmegenehmigung/Zulassung in HESSEN !!!

Verfasst: 14.12.2007 18:07
von sector
Ausnahmegenehmigung.jpg

Re: ACHTUNG - Ausnahmegenehmigung/Zulassung in HESSEN !!!

Verfasst: 14.12.2007 18:46
von Gawrisch
Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h ??? Ähm.... ???!!

Re: ACHTUNG - Ausnahmegenehmigung/Zulassung in HESSEN !!!

Verfasst: 14.12.2007 20:09
von snake1111
die haben sich ja wohl vertippt... :-??

Re: ACHTUNG - Ausnahmegenehmigung/Zulassung in HESSEN !!!

Verfasst: 14.12.2007 20:32
von funky-move.de
Ihr könnt den Turtle-Mode ja auf 11 kmh stellen - das merken die vielleicht gar nicht ;-)

gratuliere den Hessen - dann kann es ja los gehen...

Re: ACHTUNG - Ausnahmegenehmigung/Zulassung in HESSEN !!!

Verfasst: 14.12.2007 21:37
von Turtle No. 14
Hallo Sector,
von mir auch herzlichen Glückwunsch zur Ausnahmegenehmigung. Das mit
der Höchstgeschwindigkeit ist aber schon komisch. Die wollen in Hessen
was neues zum blitzen haben. ;-)

Gruß Marco

Re: ACHTUNG - Ausnahmegenehmigung/Zulassung in HESSEN !!!

Verfasst: 14.12.2007 21:51
von sector
danke Marco,

Re: ACHTUNG - Ausnahmegenehmigung/Zulassung in HESSEN !!!

Verfasst: 14.12.2007 23:00
von snake1111
der haken ist die versicherungsseite. wenn nachgewiesen wird das du einen mit 18 kmh umgemangelt hast aber nur 10 düsen darfst ist das nicht mehr so prickelnd....

Re: ACHTUNG - Ausnahmegenehmigung/Zulassung in HESSEN !!!

Verfasst: 14.12.2007 23:33
von sector
snake1111 hat geschrieben:der haken ist die versicherungsseite. wenn nachgewiesen wird das du einen mit 18 kmh umgemangelt hast aber nur 10 düsen darfst ist das nicht mehr so prickelnd....
...danke Rolf, Danke!

Re: ACHTUNG - Ausnahmegenehmigung/Zulassung in HESSEN !!!

Verfasst: 15.12.2007 08:39
von snake1111
helfe doch immer gerne in rechtsfragen...auch wenn ich keine ahnung habe... :lol:

Re: ACHTUNG - Ausnahmegenehmigung/Zulassung in HESSEN !!!

Verfasst: 19.12.2007 10:03
von robberknight
Gawrisch hat geschrieben:Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h ??? Ähm.... ???!!
Ich glaube nicht das die sich vertippt haben ! Ich bin mal auf die bundesweite Zulassung gespannt. Wenn ich da Hessen und das Elend in Bayern zusammen nehme, dann gute Nacht !
Dann wird das nichts mit dem Boom, weil lediglich eine "gehhilfe" möglich ist. Themen wie Fun und sportlich kann man dann vergessen.
(Tschuldigung, wollte hier keine schlechte Stimmung verbreiten vor Weihnachten, ich hoffe inständig das mich mein Bauchgefühl täuscht)

Re: ACHTUNG - Ausnahmegenehmigung/Zulassung in HESSEN !!!

Verfasst: 20.12.2007 03:01
von joe
Offenbar verstehen die meisten den Satz "bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit" nicht. Das bedeutet, dass das Teil technisch nicht in der Lage sein darf, schneller fahren zu können. Eine (einfach zu umgehende) Limitierung per InfoKey fällt ziemlich sicher nicht darunter...

Man darf gespannt sein, wie die z.B. Schweizer diese Forderung umzusetzen gedenken...

--
Johannes

PS: Herzliches Beileid zu dieser Ausnahmegenehmigung!

Re: ACHTUNG - Ausnahmegenehmigung/Zulassung in HESSEN !!!

Verfasst: 28.01.2008 19:41
von AlexGrund
Hallo,

Die Probleme der Sondergenehmigung in Hessen, sind hier ja schon besprochen worden.
Trotzdem wollte ich selbst die Erfahrung machen und versuchte heute eine Sondergenehmigung zu bekommen.

Die Dame aus dem Wirtschaftsministerium verwies mich freundlich an das Regierungspräsidium in Darmstadt, die sich um die Erteilung der Sondergenehmigung kümmern.
Die weg zur Sondergenehmigung wurde mir kurz skizziert und erscheint ja recht einfach:

1. Sachverständigengutachten
2. Nachweis einer Haftpflichtversicherung
3. Haftungsfreistellung

Wie hier schon bekannt liegt das Problem allerdings bei Punkt eins. Der Gutachter muss bestätigen, dass der Segway eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h hat.
Diese Vorgabe käme nicht vom Regierungspräsidium, sondern vom Wirtschaftministerium in Wiesbaden. Auf meine Frage, wie man denn nun seinen Segway zulassen kann, sagte sie mir, dass ich darauf warten muss, bis Segway geschwindigkeitsreduzierte Geräte anbietet. :-(

Das sieht also nicht so vielversprechend aus.

Nun frage ich mich, um man nicht etwas tun kann, um diesen 10km/h Passus aus der Sondergenehmigung herauszubekommen.

Vielleicht sollte man noch mit dem Wirtschaftsministerium in Wiesbaden reden. Vielleicht hilft es ja auch, mal dort vorbeizufahren und denen einen Segway zu zeigen und vorzuführen. Die Dame aus Darmstadt sagte nämlich, dass es die Dinger wohl auch mit Allradantrieb gäbe." :-??
(Den Kommentar, dass man nur im Kreis fahren würde, wenn dem nicht so wäre, habe ich mir verkniffen :D )

Ist Segway Deutschland schon involviert? Kann man die irgendwie unterstützen?
Hat jemand weitere Ideen? ….

Alex

Re: ACHTUNG - Ausnahmegenehmigung/Zulassung in HESSEN !!!

Verfasst: 28.01.2008 20:01
von Frankfurter
Hallo Alex,

als "Dein Händler vor Ort" kann ich Dir mitteilen, dass Segway Deutschland eingeschaltet ist und sich sehr bemüht, diese unsinnige Höchstgeschwindigkeit vom Tisch zu bekommen. Da wegen der Wahlen aber derzeit noch unklar ist, wer hier künftig Verkehrsminister ist/wird, musst Du Dich auch deswegen leider noch etwas gedulden.

Darüber hinaus wird mit aller Anstrengung parallel versucht, die bundeseinheitliche Zulassung zu erhalten, die ja letzten November vom Bundesrat beschlossen wurde. Diese wäre zum einen wesentlich kostengünstiger umzusetzen sowie dann auch bundesweit gültig. Mit einer Sondergenehmigung darfst Du nur im jeweiligen Bundesland fahren ...

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Grüße,
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