Für alle die genau wissen wollen wo Sie mit dem Segway fahren dürfen..
(1) Wer elektronische Mobilitätshilfen im Verkehr führt, unterliegt den Vorschriften
der Straßenverkehrs-Ordnung.
(2) Innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen abweichend von Absatz 1 nur
Schutzstreifen, Radfahrstreifen, Radwegefurten und Radwege befahren werden. Wenn solche
nicht vorhanden sind, darf auf Fahrbahnen gefahren werden.
(3) Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen abweichend von Absatz 1 nur
Schutzstreifen, Radfahrstreifen, Radwegefurten und Radwege befahren werden. Wenn solche
nicht vorhanden sind, darf auf Fahrbahnen von Straßen, die nicht Bundes-, Landes- oder
Kreisstraßen sind, und auf Wegen gefahren werden.
(4) Abweichend von Absatz 1 darf mit elektronischen Mobilitätshilfen von dem Gebot, auf
Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen möglichst weit rechts zu fahren, nicht abgewichen
werden. Wer elektronische Mobilitätshilfen führt, muss einzeln hintereinander fahren,
darf sich nicht an Fahrzeuge anhängen und nicht freihändig fahren. In Fahrradstraßen
darf auch nebeneinander gefahren werden. Ist ein Verbot für Fahrzeuge aller Art
(Zeichen 250) angezeigt, dürfen elektronische Mobilitätshilfen geschoben werden. Soweit
keine Fahrtrichtungsanzeiger vorhanden sind, sind Richtungsänderungen durch Handzeichen
anzuzeigen.
(5) Wer eine Mobilitätshilfe auf anderen Verkehrsflächen als Fahrbahnen führt, muss
seine Geschwindigkeit anpassen. Fußgänger haben Vorrang, sie dürfen weder gefährdet
noch behindert werden. Radfahrern ist das Überholen zu ermöglichen. Ist eine Richtung
durch Zusatzzeichen vorgegeben, so gilt diese entsprechend für den Verkehr mit
elektronischen Mobilitätshilfen.
quelle:
http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf