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Parken in der Fussgängerzone
Verfasst: 29.10.2010 22:53
von ibelle
Hallo,
habe in der Fussgängerzone geparkt, ca. 1 Stunde und ein Ticket über 30,- € erhalten ( Grund: Einstufung als Moped )
Wer kennt sich da rechtlich aus? Ich kann in der Mobilitätsverordnung darüber nichts finden.
Gruß
ibelle
Re: Parken in der Fussgängerzone
Verfasst: 29.10.2010 23:14
von moalboal
ibelle hat geschrieben:Hallo,
habe in der Fussgängerzone geparkt, ca. 1 Stunde und ein Ticket über 30,- € erhalten ( Grund: Einstufung als Moped )
Wer kennt sich da rechtlich aus? Ich kann in der Mobilitätsverordnung darüber nichts finden.
Gruß
ibelle
@ ibelle:
Thema wurde schon behandelt unter "Ausnahmegenehmigung zum Befahren einer Fußgängerzone"
:arrow: § 7 Zulässige Verkehrsflächen :
(2) Innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen abweichend von Absatz 1 nur Schutzstreifen, Radfahrstreifen, Radwegefurten und Radwege befahren werden. Wenn solche nicht vorhanden sind, darf auf Fahrbahnen gefahren werden.
(6) Abweichend von den Absätzen 1 bis 3 können die Straßenverkehrsbehörden Ausnahmen für das Fahren mit elektronischen Mobilitätshilfen auf anderen Verkehrsflächen für bestimmte Einzelfälle oder allgemein für bestimmte Antragsteller zulassen.
somit unterliegen die Fußgängerzonen einer Erlaubnis durch die Straßenverkehrsbehörde. Und diese wird meist nicht erteilt.
MfG
moalboal
Re: Parken in der Fussgängerzone
Verfasst: 30.10.2010 01:40
von heinzeheinz
Das OLG Karlsruhe (Aktenzeichen 1 Ws 65/08) sah die Problematik ganz anders. Das Zeichen 260 verbietet nicht das Schieben und Parken von Krafträdern so das Gericht. Das Gericht stellt dabei darauf ab, wie ein durchschnittlicher Verkehrsteilnehmer das Zeichen zu verstehen hat. Das Zeichen ist jedoch nicht so zu verstehen, dass es auch das Halten oder Parken verbietet, zumal es dafür Halte- und Parkverbotsschilder gibt.
Folglich hat das Gericht zutreffend den Biker freigesprochen. Wer etwas verbieten will muss dies eindeutig tun. Ist ein Verbotsschild nicht eindeutig, dann geht dies immer zu Lasten des Verwenders. D.h., das ist wie im normalen Leben. Wer sich nicht richtig ausdrücken kann, muss sich nicht wundern, wenn man ihn nicht versteht. Das gilt auch für unseren Staat, der sich klar ausdrücken muss!
Also: den Seg immer in die Fußgängerzone schieben :!:
Re: Parken in der Fussgängerzone
Verfasst: 30.10.2010 04:55
von ibelle
Thema wurde schon behandelt unter "Ausnahmegenehmigung zum Befahren einer Fußgängerzonen
Hallo moalboal,
meine Frage war nicht ob das Befahren erlaubt ist, sondern das Parken! Ich besitze einen Segway mit großem Werbeschild meiner Fa. und stelle den Segway innerhalb der Fussgängerzone vor mein Geschäft.
Gruß
ibelle
Re: Parken in der Fussgängerzone
Verfasst: 30.10.2010 13:10
von heinzeheinz
Genau dazu hatte ich um 1:40 Uhr geschrieben :!:
Schieben und parken in der Fußgängerzone ist Gesetzkonform :!:
Re: Parken in der Fussgängerzone
Verfasst: 30.10.2010 21:47
von moalboal
...na ja,....dann schieb mal einen PKW in die Fußgängerzone und warte auf das Ordnungsamt...!
Re: Parken in der Fussgängerzone
Verfasst: 30.10.2010 22:03
von kuddel
@heinzeheinz,
nur zur Info, Zeichen 260 hat mit Fußgängerzone garnix zu tun. Das richtige Zeichen 242 kucks Du hier
http://de.wikipedia.org/w/index.php?tit ... 0729130144
Gruss Kuddel
Re: Parken in der Fussgängerzone
Verfasst: 30.10.2010 22:53
von Hannes
hallo Mädels, hallo Jungs,
also so wie ich heinzeheinz verstanden habe, kann man seinen Segway in die Fußgängerzone reinschieben und abstellen (parken), wenn da nicht auch noch ein Parkverbotsschild steht.
Gruß Hannes
Re: Parken in der Fussgängerzone
Verfasst: 31.10.2010 01:18
von heinzeheinz
@ hannes
hat mich richtig verstanden!!
Auch bei Schild "260" trifft dies zu!
Man darf sich in diesen "Zonen" halt nur NICHT beim fahren erwischen lassen :!:
Re: Parken in der Fussgängerzone
Verfasst: 31.10.2010 11:40
von kuddel
nur hat leider schild 260 nichts mit Fussgängerzone zu tun.
Zeichen 260
- 260 (2).jpg (6.36 KiB) 15871 mal betrachtet
Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinräder und Mofas sowie für Kraftwagen und
sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge
Fussgängerzone ist:
Zeichen 242
- 242 (2).jpg (6.18 KiB) 15871 mal betrachtet
Beginn eines
Fußgängerbereiches
Und in Fussgängerzonen ist auch das Parken, wenn überhaupt, nur zu bestimmten Zeiten zum Anliefern von Waren erlaubt.
Gruss kuddel
Re: Parken in der Fussgängerzone
Verfasst: 31.10.2010 13:29
von heinzeheinz
@kuddel
Es ging mir darum, dass man in beide "Zonen" den Seg REINSCHIEBEN und dort abstellen darf!
Laut Ordnungsamt und Streifenpolizei ist dies gestattet!
Oder hat die Hauptstadt hier eine andere Gesetzgebung
Re: Parken in der Fussgängerzone
Verfasst: 03.11.2010 22:49
von grizzly
Die Gesetze in Holland un Deutschland sind in diesen Bereich fast gleich.
Laut Ordnungsamt in Holland (und als ex-Streifenpolizist :D ), dies ist gestattet !