Hallo Leute
Durch lesen des Beitrags über das SegMagazin.... mache ich mal einen neuen Thread auf.
Ich würde mal gerne rund um das Recht von Segway diskutieren..
Also um die Marke und um den Umgang mit diesem Produkt/Name.
Was darf man und was nicht?
Habe im Forum auch gelesen, dass man nur die originalen S...y verleihen darf....?!
Darf man den Namen auf einer Home-Page nennen ?
Darf man ein Magazin davon machen?
Darf man ein solches Gerät gewerblich reparieren oder erweitern?
Darf man es vermieten?
u.s.w.
Habe mal im Deutschen Markenregister gesucht:
http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/schnellsuche
Nach diesem, wäre der Name schon 2003 abgelaufen ?
Was meint ihr so dazu?
Vielleicht gibt es dazu auch stichhaltige Untermauerungen von Leuten vom Fach ?
l.G. Roberto
Recht, rund um Segway ?
Versicherungen, Zulassungen, Ausnahmegenehmigungen,etc.
- Roberto
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