wer hat dir denn den schwachsinn erzählt???
bei den meisten zulassungsstellen werden nicht mal die tüv papiere eines segways kopiert und archiviert. es wird lediglich auf der tüv abnahme ein stempel " zulassung erteilt" gesetzt.
es ist das gleiche, wie zb bei mofas. von denen weiß die zulassungstelle nichts-im falle eines unfalls, ist die versicherung die einzige instanz, die daten vom jeweiligen fahrzeug hat.
das gilt für alle zulassungsfreien fahrzeuge, wobei der begriff zulassungsfrei natürlich irreführend ist.
wenn du zb mal dein" zulassung" verloren hast, dann kann dir dein strassenverkehrsamt auch keine neue austellen.
es hat sich mal jemand umfangreich dazu ausgelassen-kopiere ich unten rein.
bei deinen ausführungen hat man immer wieder das gefühl, dass du den leuten angst machen willst. bekommst du etwa von doofmannsdorf eine provision, für jeden segway, der nicht an denen vorbei geht? man muss die leute doch verstehen, wenn sie den deppenpreis nicht bezahlen können und wollen-und selbst wenn sie ihn zahlen, dann bekommen sie ja scheinbar trotzdem keinen...
grüsse j
Kleines Moped, große Mühe: Der Weg zur neuen Betriebserlaubnis.
Mag die Technik noch so simpel sein - ein Moped ohne Betriebserlaubnis hat schon so manchem Restaurierer graue Haare wachsen lassen. Wir zeigen den richtigen Weg durch den Behördendschungel auf dem Weg zum Ersatzpapier.
30 Jahre lang stand die alte Quickly von Opa auf dem Boden, jetzt soll sie endlich restauriert und wieder auf die Straße gebracht werden. Oder Sie konnten auf der Veterama nicht diesem knallgelben Mobylette-Mofa wiederstehen, weil Sie mit genau so einem Ding vor 25 Jahren die Dorfstraßen unsicher gemacht haben. Aber leider fehlen sämtliche Papiere.
Was tun?
Im Gegensatz zu Autos und Motorrädern wird für zulassungsfreie Fahrzeuge (dazu gehören nach
§ 18 StVZO unter anderen Mofas, Mopeds, Kleinkrafträder, Krankenstühle, landwirtschaftliche Arbeitsgeräte und einachsige Zugmaschinen, die von Fußgängern geführt werden) kein Fahrzeugbrief und in der Regel auch kein Schein ausgegeben, sondern eine Betriebserlaubniskarte, die der Fahrer mitführen und bei Kontrollen vorzeigen muss. Geht diese Karte verloren, führt auch bei zulassungsfreien Fahrzeugen der erste Weg zur örtlichen Zulassungsstelle, die in einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (ca. zehn Euro) bestätigt, dass die verloren gemeldete Betriebserlaubnis nicht etwa wegen technischer Mängel eingezogen und der Betrieb des Fahrzeugs verboten wurde. Nach eigenem Ermessen kann sie eventuell einen Eigentumsnachweis, zum Beispiel einen Kaufvertrag, verlangen.
Nach Vorlage dieser Unbedenklichkeitsbescheingung darf der Inhaber der ABE, also in der Regel der Fahrzeughersteller oder sein Importeur, eine „Zweitschrift" ausstellen, die dann anstelle des Originals mitgeführt wird. Fein raus ist also zum Beispiel der Besitzer einer alten Vespa, dessen Behördenmarathon hier schon zu Ende ist. Der deutsche Importeur Piaggio nimmt allerdings keine Anträge direkt entgegen, sondern verweist die Kunden an einen autorisierten Händler. Auch die Besitzer einer Herkules Prima können sich freuen: Sie bekommen ihre Zweitschrift bei Sachs (Nopitschstr. 70, 90441 Nürnberg, E-Mail:
in-fo@sachs-bikes.de; ab 26 Euro), für viele Modelle der ehemaligen Zweiradunion gibt es zumindest noch technische Daten, die eine Einzelabnahme erleichtern. Naturgemäß haben Importeure nur Daten über die „deutschen" Modelle und geben sich oft zugeknöpft, wenn ein Fahrzeug über andere als die offiziellen Kanäle nach Deutschland gekommen ist.
Bei manchen Marken sind die Rechte, Zweitschriften auszufertigen, im Lauf derJahrzehnte verschlungene Wege gegangen. Hier können eventuell Markenclubs mit interessanten Adressen weiterhelfen. Kreidler-Fahrer zum Beispiel werden bei der Firma Scheidt in Dortmund fündig (Tel. 0231/211603; Internet:
http://www.ruscheido.de; ab 20 Euro), Simson-Besitzer bekommen das begehrte Papier direkt vom Kraftfahrtbundesamt per Nachnahme zugesandt (ördestr. 16, 24944 Flensburg, Fax: 0461-3141786, Internet:
http://www.kba.de; 23,34 Euro).
Bei den allermeisten ehemaligen Herstellern wird sich aber niemand mehr auftreiben lassen, der eine Zweitschrift ausstellen kann. Dann muss eine „Betriebserlaubnis im Einzelfall" her. Das Fahrzeug wird einer Technischen Prüfstelle vorgeführt (im Westen im Regelfall beim TÜV, im Osten bei der Dekra) und nach § 21 StVZO begutachtet („Vollabnahme"). Die großen Prüfstellen haben zwar fast alle Datensätze der erteilten ABEs gespeichert oder können sie beim KBA anfordern, doch die Kosten der Abnahme werden nach Aufwand berechnet. Deshalb kann es sinnvoll sein, die Kopie einer ABE oder die Betriebserlaubniskarte eines identischen Fahrzeugs mitzubringen.
Auch wer im Vorfeld beim KBA die ABE-Nummer erfragt, erspart seinem Prüfer wertvolle Zeit beim Heraussuchen der Unterlagen. Wichtig: Bei eine Anfrage in Flensburg nicht den Begriff „Datenblatt" verwenden, bei zulassungsfreien Fahrzeugen sprechen die dortigen Fachleute vom „Abdruck der Genehmigung".
Frank Stegemann, Prüfingenieur und Kreidler-Sammler (
http://www.kreidler-museum.de), der uns beim Weg durch das Behördendickicht unter die Arme gegriffen hat, ergänzt aus eigener Erfahrung: „Wenn man keine Daten hat, sollte man sich ein paar Tage vorher anmelden, um dem Sachverständigen genug Zeit zu geben." Auch hier gilt: Manchmal tauchen brauchbare Daten an unvermuteter Stelle auf. So liegen zum Beispiel bei Yamaha Motor Deutschland (Homologationsabteilung, Hansemannstr. 12, 41468 Neuss, Tel.: 02131/20130, E-Mail:
in-fo@yamaha-motor.de) die Homologationsunterlagen für Velosolex und Motobecane (Mo-bylette) ab den sechziger Jahren vor. Kopien werden sogar ohne Berechnung abgegeben (Kaffeekasse dankt!).
Fahrräder mit Hilfsmotor, die vor dem 1. Januar 1957 erstmals in den Verkehr gekommen sind, benötigen übrigens laut § 18, Abs. 3 der StVZO gar keine Betriebserlaubnis! Doch freuen Sie sich nicht zu früh: Bei diesen Fahrzeugen müssen Sie eine Betriebserlaubnis für den Motor mitführen! Bei der Vollabnahme wird heute zumeist ein Gutachten für das komplette Fahrzeug erstellt, auf Wunsch aber auch nur für den Motor - wenn der Besitzer zum Beispiel einen Lohmann-Motoran mehreren Fahrradrahmen betreiben möchte.
Hat man das Gutachten in der Hand, führt der letzte Weg wieder zur Zulassungsstelle. Die versieht das Papier mit dem Stempel „Betriebserlaubnis erteilt", und damit hat der gestresste Mofa oder Moped-Besitzer ein Dokument in der Hand, das nach § 18, Abs. 5 der StVZO die originale Betriebserlaubniskarte ersetzt. Frank Stegemann: „Gelegentlich kommt es vor, das jemand vergisst, sich diesen Stempel zu holen. Doch Vorsicht: er ist dann ohne Betriebserlaubnis unterwegs! Ganz dringend warnen möchte ich auch vor so genannten Blanko- ABEs ohne Fahrgestellnurnmer, die auf Veteranenmärkten oder über Internet angeboten werden." Diese Papiere sind zumeist schlichte, auf Pappe gezogene Kopien, deren Anbieter eventuell vom Rechteinhaber verfolgt werden. Wer auf diesem Weg ein paar Euro sparen will, sollte bedenken: Urkundenfälschung und Fahren ohne ABE sind keine Kavaliersdelikte und können richtig teuer werden. Genauso risikoreich ist es, kurzerhand die Fahrgestellnurnmer am Fahrzeug einer irgendwie besorgten ABE anzugleichen.