… Verkehrsflächen für diese SEGWAYs sind Schutzstreifen, Radfahrstreifen, Radwegefurten und Radwege. Falls solche nicht vorhanden sind, so darf innerhalb geschlossener Ortschaften auch auf Fahrbahnen gefahren werden. Die Nutzung von Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen ist nicht erlaubt…
Ich hab ja vor einigen Tagen auf meiner Segwayrunde (mit Hund im Anhänger) den Bundesverkehrsminister (mit Hund an der Leine) getroffen und natürlich über die eFahrzeuge ganz allgemein ein paar Worte gewechselt. Leider hab ich vergessen dieses Straßennutzungsproblem gleich mal anzusprechen.
Wir wollen doch sicher alle, dass wir mit unseren Haftpflicht versicherten EMO’s auch alle Strassen benützen dürfen, die auch Radfahrer befahren oder jemand mit seiner Handkarre behindert. Es gibt nun mal kein durchgängiges Fahrradwegenetz neben den Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen, jedenfalls nicht bei uns.
Wer macht mit bei einer entsprechenden Petition? Vielleicht kann man auch irgendwo gegen obige Entscheidung klagen.
Fahrbahnnutzung zum nächsten Radweg
Versicherungen, Zulassungen, Ausnahmegenehmigungen,etc.
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