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NRW: Zulassung und/oder Ausnahmegenehmigung?

Verfasst: 04.12.2008 14:58
von shen
Hallo zusammen,

ich bin neu hier und erhalte hoffentlich morgen meinen Segway i2 aus "offizieller deutscher Quelle", also kein Eigenimport. Der i2 hat bereits durch den Händler die TÜV-Begutachtung erfahren. Nun habe ich also eine Art Fahrzeugschein sowie das "Gutachten zur Erlangung eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 StVZO" vorliegen - so weit, so gut.

Brauche ich nun eine Ausnahmegenehmigung gem. $ 47 FZV / $ 46 StVO / $ 70 StVZO (habe ich hier beispielhaft vom Segway eines Bekannten vorliegen, ausgestellt durch die Bezirksregierung Düsseldorf) und eine Einzelgenehmigung (Betriebserlaubnis) seitens der Zulassungsbehörde (Strassenverkehrsamt) oder reicht letzteres? Ich habe heute mal beim für mich zuständigen Strassenverkehrsamt angerufen, dort wusste man erstmal von nix, hat dann aber zurückgerufen und wenn ich das richtig verstanden habe, wollen die auch ersteres sehen. Mein Händler meinte aber, es reicht der Gang zum Strassenverkehsamt.

Man sagte mir zwar dort, dass die Klärung der bundesweiten Zulassung für DEZ geplant ist, das nutzt mir aktuell aber noch nichts.
Versichrung samt Kennzeichen ist übrigens auch bereits vorhanden.

Vielleicht könnt Ihr mir mal Eure Erfahrungen mitteilen und ein paar Tipps geben, wie ich das ganze ordentlich und zügig über die Bühne bekomme - vielen Dank :)

Gruss
Stefan

Re: NRW: Zulassung und/oder Ausnahmegenehmigung?

Verfasst: 04.12.2008 21:03
von Rene
Hallo Stefan,

beim TÜV-Gutachten kommt es, glaub ich, darauf an in welchem Bundesland das Gutachten gemacht wurde.
Gutachten von Hessen kann man so wie ich das mitbekommen habe nicht in NRW verwenden.
Sollte das Gutachten vom TÜV-Nord (NRW) sein, brauchst du nur ne Ausnahmegenehmigung von der Bezirksregierung beantrage (NRW/Ostwestfahlen z.B. 50EUR). Das Ganze beim Straßenverkehrsamt (Zulassungsstelle) bestätigen lassen.

Gruß
Rene

Re: NRW: Zulassung und/oder Ausnahmegenehmigung?

Verfasst: 05.12.2008 01:44
von shen
Mein Gutachten ist vom TÜV Hamburg, hoffe, das gibt kein Problem.

Gruss
Stefan

Re: NRW: Zulassung und/oder Ausnahmegenehmigung?

Verfasst: 05.12.2008 09:42
von Rene
shen hat geschrieben:... Gutachten ist vom TÜV Hamburg .....
Ich würde Dir empfehlen, mit deinem Gutachten zum TÜV bei dir zu gehen und nachfragen ob das Gutachten sich mit den Anforderungen in NRW decken. Wenn ja, bei der Bezirksregierung zwechs Ausnahmegenemigung nachfragen ob das Gutachten vom TÜV Hamburg anerkannt wird. In der Ausnahmegenemigung könnte ggf. vermerkt werden, das es sich um ein Gutachten vom TÜV Hamburg handelt.

Habe selber noch keine Verlängerung von meiner Bezirksregierung beantragt, da ich noch bis zum 15/16.12.2008 warte,
interne Info. Es besteht wohl noch die Möglichkeit, das sich Mitte Dezember 2008 noch was ändert.

Gruß
Rene

Re: NRW: Zulassung und/oder Ausnahmegenehmigung?

Verfasst: 05.12.2008 09:51
von shen
So, ich habe gerade mit der BezReg. Köln telefoniert. Es reicht das Hamburger TÜV-Gutachten sowie der Versicherungsnachweis zur Erteilung der Sondergenehmigung. Dann mit beiden zum Strassenverkehrsamt und alles wird gut.

Gruss
Stefan

Re: NRW: Zulassung und/oder Ausnahmegenehmigung?

Verfasst: 16.12.2008 19:00
von shen
Rene hat geschrieben: Habe selber noch keine Verlängerung von meiner Bezirksregierung beantragt, da ich noch bis zum 15/16.12.2008 warte, interne Info. Es besteht wohl noch die Möglichkeit, das sich Mitte Dezember 2008 noch was ändert.
Und, schon jemand was neues gehört?

Gruss
Stefan

Re: NRW: Zulassung und/oder Ausnahmegenehmigung?

Verfasst: 16.12.2008 20:52
von Rene
Werde Morgen mal bei der netten Dame vom Amt anrufen, hoffe das sie nicht schon Urlaub hat.
Schreibe hier, was sich für den Bezirk NRW/Ostwestfalen ergeben hat.

Gruß
Rene

Re: NRW: Zulassung und/oder Ausnahmegenehmigung?

Verfasst: 17.12.2008 12:23
von Rene
Ausnahmegenehmigung für NRW Regierungs-Bezirk Detmold (u.a. für Ostwesfalen zuständig) wird bei bestehenden Genehmigungen bis 31.12.2010 verlängert. Die Sachbearbeiterin für die Verlängerung der Ausnahmegenehmigung ist
dieses Jahr nur noch bis zum 19.12.2008 da, hat dann Urlaub.

Gruß
Rene aus NRW :-)

Re: NRW: Zulassung und/oder Ausnahmegenehmigung?

Verfasst: 28.12.2008 15:50
von hoffini
Liebe Segway-Freunde,
Habe am Heiligabend Post von meinem Händler bekommen, über den ich meinen Segway I2 in NRW im September 2007 zugelassen habe. In dieser lieben Post war unaufgefordert und kostenfrei :D die verlängerte Ausnahmegenehmigung für NRW bis Dez. 2010! Liebe Funkys (Liebe Christiane, lieber Olaf, lieber Peter ...): Das nenne ich echten Kundenservice!!!!!! :D :D :D
Auf diesem Wege Euch ein herzliches Dankeschön für die bisherige gute Zusammenarbeit und alles Gute für das Jahr 2009!
Mögen sich andere Händler ein Beispiel an Euch nehmen!!! :D

P.S. Ich habe meinen Segway damals bei ebay ersteigert und das Team von Funkysign erst danach kennen- und schätzen gelernt!
Alles Gute
Ciao Frank

Re: NRW: Zulassung und/oder Ausnahmegenehmigung?

Verfasst: 28.12.2008 17:50
von Rene
hoffini hat geschrieben: .....In dieser lieben Post war unaufgefordert und kostenfrei :D die verlängerte Ausnahmegenehmigung für NRW bis Dez. 2010! Liebe ......
Hallo.... ab ich irgendwas hier verpass ? :-??

Eigendlich ist das doch so "hier in NRW", das die bestehende Ausnahmegenehmigung (Orginal und Kopie) mit Stempel und Eintrag verlängert wird, da auf der bestehenden Ausnahmegenehmigung doch auch die Bestätigung vom TÜV über die Richtigkeit der Seriennummer angegeben ist.

Oder hat der Händler für dich eine neue Ausnahmegenehmigung beantragt?
? Woher hat dein Händler gewusst, wenn er dir unaufgefordert das zuschickt, das Du nicht schon selber eine Verlängerung vorgenommen hast?

Ich hatte immer gedacht, das NRW mit den Ausnahmegenehmigungen gleich verfährt, oder gibt es Bezirksregierungen in NRW die eine Verlängerung der Ausnahmegenehmigung als gesondertes Formular ausstellen ? v:-)

Gruß
Rene :-)

Re: NRW: Zulassung und/oder Ausnahmegenehmigung?

Verfasst: 28.12.2008 20:36
von segpower
Ja, irgendetwas an diesem "Liebesbrief" ist Rätselhaft :-??