Kein OK vom TÜV MA SUED für mein Segway HT 180
Verfasst: 30.06.2017 10:09
Hallo liebes Forum,
ich möchte euch gerne meine Erfahrung beim Versuch meinen Segway HT 180 (Gen1) beim TUEV SUED Mannheim zwecks der Betriebserlaubnis vorzustellen mitteilen.
Bei mir lief die Sache komplett schief.
Es fing damit an, das der TUEV-Prüfer schon mit einer, für mich deutlich erkennbarer, miesen Laune an die Sache heranging.
Beim ersten Aufsteigen zeigte sich eine Unsensibilität für das Verhalten des Segway.
Es gab ein fürchtbares Gewackel durch das reissen an der Lenksäule.
Nachdem er dann beim Absteigen in der Prüfhalle bemängelte: Der bleibt ja gar nicht von alleine stehen, war für mich klar,
er hat noch keinen Segway HT zur Begutachtung vorgestellt bekommen.
Nach der Mobilitätsverordnung MobHV handelt es sich um ein Gefährt welches mit zwei parallel angeordneten Rädern mit
integrierter elektronischer Balance-, Antiebs-, Lenk- und Verzögerungstechnik ausgestattet ist.
Das Gerät besitzt eine lenkerähnliche Haltestange über die der Fahrer durch Schwerpunktverlagerung die Beschleunigung
oder Bremsung sowie die Lenkung beeinflusst.
Das bedeutet für ihn, es muss durch Balancieren das Vorwärtsfahren, Bremsen und Lenken erfolgen.
Beim Segway der ersten Generation wird aber mit dem Drehgriff an der Lenksäule gelenkt. Ich glaube auch beim Segway PT
wird auch nicht durch Schwerpunktverlagerung gelenkt.
Gleichwohl, somit ist dieser Punkt der MobHV nicht erfüllt.
Ich bin Fassungslos!
Weiterhin besitzt der Frontscheinwerfer keinen Ausgleich um den immer sicheren Blendschutz zu gewährleisten,
auch der Ladezustand der Batterie/ Akkus wird nicht ständig angezeigt.
Habe noch keine Segwaybeleuchtung gefunden welche diese Anforderungen erfüllt.
Die EMV Messprotokollnummern aus der Segway Beschreibung stimmen nicht mit denen der MobHV überein. MobHV: 72/245/EWG, 2006/96/EG Segway HT Handbuch: 73/23/EEC, 89/336/EEC.
Das heist ich muß eine EMV Messung in einem entsprechend ausgestatteten Labor ausführen.
Zum Schluss muss noch die FahrzeugIdentNummer sichtbar in den Rahmen eingeschlagen werden.
Ich bin einfach nur fassungslos über das Ganze hier abgelaufene.
Da möchte ich doch nur durch mit dem wunderbbaren elektrischen betriebenen Segway meine Besorgungen und dergleichen auch ohne Auto erledigen. Der Umwelt wird auch etwas Gutes getan. Und nun bin ich durch die komplett negative Einstellung und Auslegung der MobHV des TUEV-Prüfers
komplett ausgebremst.
Gerne würde ich auch eure Storys zum Thema TUEV/ Betreibserlaubnis erfahren.
Danke und viele Grüsse.
Otmar
ich möchte euch gerne meine Erfahrung beim Versuch meinen Segway HT 180 (Gen1) beim TUEV SUED Mannheim zwecks der Betriebserlaubnis vorzustellen mitteilen.
Bei mir lief die Sache komplett schief.
Es fing damit an, das der TUEV-Prüfer schon mit einer, für mich deutlich erkennbarer, miesen Laune an die Sache heranging.
Beim ersten Aufsteigen zeigte sich eine Unsensibilität für das Verhalten des Segway.
Es gab ein fürchtbares Gewackel durch das reissen an der Lenksäule.
Nachdem er dann beim Absteigen in der Prüfhalle bemängelte: Der bleibt ja gar nicht von alleine stehen, war für mich klar,
er hat noch keinen Segway HT zur Begutachtung vorgestellt bekommen.
Nach der Mobilitätsverordnung MobHV handelt es sich um ein Gefährt welches mit zwei parallel angeordneten Rädern mit
integrierter elektronischer Balance-, Antiebs-, Lenk- und Verzögerungstechnik ausgestattet ist.
Das Gerät besitzt eine lenkerähnliche Haltestange über die der Fahrer durch Schwerpunktverlagerung die Beschleunigung
oder Bremsung sowie die Lenkung beeinflusst.
Das bedeutet für ihn, es muss durch Balancieren das Vorwärtsfahren, Bremsen und Lenken erfolgen.
Beim Segway der ersten Generation wird aber mit dem Drehgriff an der Lenksäule gelenkt. Ich glaube auch beim Segway PT
wird auch nicht durch Schwerpunktverlagerung gelenkt.
Gleichwohl, somit ist dieser Punkt der MobHV nicht erfüllt.
Ich bin Fassungslos!
Weiterhin besitzt der Frontscheinwerfer keinen Ausgleich um den immer sicheren Blendschutz zu gewährleisten,
auch der Ladezustand der Batterie/ Akkus wird nicht ständig angezeigt.
Habe noch keine Segwaybeleuchtung gefunden welche diese Anforderungen erfüllt.
Die EMV Messprotokollnummern aus der Segway Beschreibung stimmen nicht mit denen der MobHV überein. MobHV: 72/245/EWG, 2006/96/EG Segway HT Handbuch: 73/23/EEC, 89/336/EEC.
Das heist ich muß eine EMV Messung in einem entsprechend ausgestatteten Labor ausführen.
Zum Schluss muss noch die FahrzeugIdentNummer sichtbar in den Rahmen eingeschlagen werden.
Ich bin einfach nur fassungslos über das Ganze hier abgelaufene.
Da möchte ich doch nur durch mit dem wunderbbaren elektrischen betriebenen Segway meine Besorgungen und dergleichen auch ohne Auto erledigen. Der Umwelt wird auch etwas Gutes getan. Und nun bin ich durch die komplett negative Einstellung und Auslegung der MobHV des TUEV-Prüfers
komplett ausgebremst.
Gerne würde ich auch eure Storys zum Thema TUEV/ Betreibserlaubnis erfahren.
Danke und viele Grüsse.
Otmar