Zulassung durch STVA
Versicherungen, Zulassungen, Ausnahmegenehmigungen,etc.
Zulassung durch STVA
Beitrag von Volker »
Hallo,
habe heute mein i2 beim Straßenverkehrsamt zugelassen.
Es wurden 5 Ausnahmegenehmigungen erstellt. Plus Zulassung
5 x Ausnahmegenehmigungen 75.- EUR Zulassung 40.-EUR Macht 120.- EUR.
Schon ein Hammer, oder?
TÜV 250.- EUR.
Da lasse ich ja bald 10 PKW`s zu :D
Gruß
Volker
habe heute mein i2 beim Straßenverkehrsamt zugelassen.
Es wurden 5 Ausnahmegenehmigungen erstellt. Plus Zulassung
5 x Ausnahmegenehmigungen 75.- EUR Zulassung 40.-EUR Macht 120.- EUR.
Schon ein Hammer, oder?
TÜV 250.- EUR.
Da lasse ich ja bald 10 PKW`s zu :D
Gruß
Volker
- ViperGTS
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Re: Zulassung durch STVA
Das ist politisch wohl so gewollt, oder?
Im TV den Helden spielen mit Elektro-Autos und Hybriden...in der Praxis den Nutzern von E-Mobilen die Knüppel zwischen die Beine werfen, wo immer es geht!
Großes Danke an die POLITIKER und BÜROKRATEN.
Im TV den Helden spielen mit Elektro-Autos und Hybriden...in der Praxis den Nutzern von E-Mobilen die Knüppel zwischen die Beine werfen, wo immer es geht!
Großes Danke an die POLITIKER und BÜROKRATEN.
Wenn schon kein Hubraum, dann wenigstens schweben ;-)
x2, can do!
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- gold-member
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- Wohnort: Rostock
Re: Zulassung durch STVA
Alles eine Frage der Lobby, wenn Dein E-Mobil vier Räder hat und wie ein Auto aussieht, dann ist das alles kein Problem.ViperGTS hat geschrieben:Das ist politisch wohl so gewollt, oder?
Im TV den Helden spielen mit Elektro-Autos und Hybriden...in der Praxis den Nutzern von E-Mobilen die Knüppel zwischen die Beine werfen, wo immer es geht!
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- Tombo
- Beiträge: 206
- Registriert: 17.09.2008 15:30
- Wohnort: Kempten (Allgäu)
Re: Zulassung durch STVA
der Hammer ist auch, dass manche das einfach mitmachen und bezahlen.Es wurden 5 Ausnahmegenehmigungen erstellt. Plus Zulassung
5 x Ausnahmegenehmigungen 75.- EUR Zulassung 40.-EUR Macht 120.- EUR.
Schon ein Hammer, oder?
Klar - man will endlich offiziell fahren, aber so lassen die sich nur weitere Gebühren einfallen - irgendwer wird es schon zahlen.
Thomas
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Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?
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Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?
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- Registriert: 08.09.2009 10:05
Re: Zulassung durch STVA
Beitrag von greyimporter »
Ich hab deine Kostenrechnung ans Bundesministerium für Verkehr geschickt und folgenden Brief erhalten:
Betreff: Mobilitätshilfen
Bezug: Ihr Schreiben vom 14.09.2009
Aktenzeichen: S 35/7362.2/1
Datum: Bonn, 21.09.2009
Seite 1 von 1
Sehr geehrter Herr ...,
in Ihrem Schreiben beanstanden Sie die hohen Kosten für die „Zulassung“ des Segway-Human-Transporters. Sie verweisen dabei auf einen Beitrag in einem Internetforum. Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass der Segway keiner Zulassung bedarf und folglich auch keine Kosten hierfür anfallen können. Was den von Ihnen angegebenen Beitrag in einem Internetforum betrifft, so ist hieraus nicht eindeutig zu entnehmen, wofür Kosten angefallen sein könnten. Möglicherweise handelt es sich um Kosten für Ausnahmegenehmigungen. Solche sind aber grundsätzlich nach Inkrafttreten der so genannten Mobilitätshilfen-Verordnung nicht mehr erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Bernd Weber
Betreff: Mobilitätshilfen
Bezug: Ihr Schreiben vom 14.09.2009
Aktenzeichen: S 35/7362.2/1
Datum: Bonn, 21.09.2009
Seite 1 von 1
Sehr geehrter Herr ...,
in Ihrem Schreiben beanstanden Sie die hohen Kosten für die „Zulassung“ des Segway-Human-Transporters. Sie verweisen dabei auf einen Beitrag in einem Internetforum. Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass der Segway keiner Zulassung bedarf und folglich auch keine Kosten hierfür anfallen können. Was den von Ihnen angegebenen Beitrag in einem Internetforum betrifft, so ist hieraus nicht eindeutig zu entnehmen, wofür Kosten angefallen sein könnten. Möglicherweise handelt es sich um Kosten für Ausnahmegenehmigungen. Solche sind aber grundsätzlich nach Inkrafttreten der so genannten Mobilitätshilfen-Verordnung nicht mehr erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Bernd Weber
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- Registriert: 26.12.2007 14:49
- Wohnort: 47447 Moers
Re: Zulassung durch STVA
Im Link ist die betreffende Gebührenordnung der Straßenverkehrsämter. Die Nummern 227.1 und ggf. 255 betreffen Seg´s. Den Ermessensspielraum der Behörden halte ich für sehr hoch.
http://bundesrecht.juris.de/stgebo/anlage_11.html
Gruß
Hufi
http://bundesrecht.juris.de/stgebo/anlage_11.html
Gruß
Hufi
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- Registriert: 26.07.2007 16:11
- Wohnort: >Schweinfurt >Unterfranken >Bayern
Re: Zulassung durch STVA
Beitrag von hotelastoria.com »
Hallo zusammen,
was ist nun Sache bei der Zulassung?
Gruß
Klaus
was ist nun Sache bei der Zulassung?
Danke für die Info.greyimporter hat geschrieben:Ich hab deine Kostenrechnung ans Bundesministerium für Verkehr ...........
Solche sind aber grundsätzlich nach Inkrafttreten der so genannten Mobilitätshilfen-Verordnung nicht mehr erforderlich.
Gruß
Klaus
Re: Zulassung durch STVA
Beitrag von danyo »
Hmm also,
meine Zulassung lief wie folgt ab:
TÜV Köln Abnahme lt. §4 und §21 StVo - 116,00 Euro
Zulassungstelle Mainz Betriebserlaubnis (8 min.) keine doofen Fragen, Stempel und 10,20 € Ärmer.
Ohne Auflagen etc.
Gruß aus Mainz
meine Zulassung lief wie folgt ab:
TÜV Köln Abnahme lt. §4 und §21 StVo - 116,00 Euro
Zulassungstelle Mainz Betriebserlaubnis (8 min.) keine doofen Fragen, Stempel und 10,20 € Ärmer.
Ohne Auflagen etc.
Gruß aus Mainz
Re: Zulassung durch STVA
Beitrag von stadtgleiter »
Hallo Leute,
vielleicht machen alle die Fahren wollen einen entscheidenden Fehler, nämlich zum TÜV und zur Zulassung zu gehen. Wenn ich die Zeilen aus dem Ministerium richtig deute, dann ist eine solche "Vorführung" nicht vorgesehen, oder!? Wie wäre es mit Versicherungskennzeichen dranschrauben und einfach fahren??
Gruß aus Frankfurt, von Einem der immer noch nicht zugelassen hat.
stadtgleiter
vielleicht machen alle die Fahren wollen einen entscheidenden Fehler, nämlich zum TÜV und zur Zulassung zu gehen. Wenn ich die Zeilen aus dem Ministerium richtig deute, dann ist eine solche "Vorführung" nicht vorgesehen, oder!? Wie wäre es mit Versicherungskennzeichen dranschrauben und einfach fahren??
Gruß aus Frankfurt, von Einem der immer noch nicht zugelassen hat.
stadtgleiter
- mondi
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Re: Zulassung durch STVA
Nee Du,
dass hat schon seinen Sinn!!
Der TÜV bestätigt nur den momentanen Zustand eines Fahrzeugs. Bzw. die Einhaltung von div. Vorgaben durch den Gesetzgeber.
Die Zulassungsstelle erteilt dann die Erlaubnis, dieses "Gefährt", auch auf den öffentlichen Verkehrsbereichen betreiben zu dürfen.
Guck mal auf mein Avatar...., ohne diesen Stempel geht leider nix, außer mit Ausnahmegenehmigung.
Gruß aus Karlsruhe, von Einem der zugelassen ist. ( und dies jeden Tag aufs Neue genießt!) :D
Micha.
dass hat schon seinen Sinn!!
Der TÜV bestätigt nur den momentanen Zustand eines Fahrzeugs. Bzw. die Einhaltung von div. Vorgaben durch den Gesetzgeber.
Die Zulassungsstelle erteilt dann die Erlaubnis, dieses "Gefährt", auch auf den öffentlichen Verkehrsbereichen betreiben zu dürfen.
Guck mal auf mein Avatar...., ohne diesen Stempel geht leider nix, außer mit Ausnahmegenehmigung.
Gruß aus Karlsruhe, von Einem der zugelassen ist. ( und dies jeden Tag aufs Neue genießt!) :D
Micha.
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- Beiträge: 32
- Registriert: 08.09.2009 10:05
Re: Zulassung durch STVA
Beitrag von greyimporter »
Der TÜV bestätigt für viel Geld für tausende SEG Kilometer nur eine Momentaufnahme. Ich dagegen sorge eigenverantwortlich für den laufend verkehrsicheren und STVO konformen Zustand.
Zur restlosen Klärung der Zulassungsfrage habe ich nochmal an Herrn Weber vom Verkehrsministerium geschrieben. Diesmal hab ich das Wort Zulassung vermieden und explizit nach TÜV Vorführung und Betriebserlaubnis gefragt, wenn vom Hersteller bei Selbstimporten keine allgemeine Betriebserlaubnis auf Deutschem Formblatt beigegeben wurde.
Diese ABE vom Hersteller oder Generalimporteur ist sicher der Punkt, oder ist schon mal jemand mit einem neuen Mofa zu TÜV und Zulassung gefahren? Kennzeichen dran und los doch!
Frage ist nur, wie kommen wir zu dem Wisch. Vielleicht doch vom Importeur gegen ein kleines Entgelt.
Zur restlosen Klärung der Zulassungsfrage habe ich nochmal an Herrn Weber vom Verkehrsministerium geschrieben. Diesmal hab ich das Wort Zulassung vermieden und explizit nach TÜV Vorführung und Betriebserlaubnis gefragt, wenn vom Hersteller bei Selbstimporten keine allgemeine Betriebserlaubnis auf Deutschem Formblatt beigegeben wurde.
Diese ABE vom Hersteller oder Generalimporteur ist sicher der Punkt, oder ist schon mal jemand mit einem neuen Mofa zu TÜV und Zulassung gefahren? Kennzeichen dran und los doch!
Frage ist nur, wie kommen wir zu dem Wisch. Vielleicht doch vom Importeur gegen ein kleines Entgelt.
- heinzeheinz
- Beiträge: 173
- Registriert: 04.02.2009 17:33
- Wohnort: Berlin Tegel
Re: Zulassung durch STVA
Beitrag von heinzeheinz »
Ich sehe das ebenso wie "greyimporter"!
Bin mal gespannt, ob und wie sich Herr Weber äußert
Auf gutes Gelingen :!:
(endlich wäre mein Problem gelöst)
Bin mal gespannt, ob und wie sich Herr Weber äußert
Auf gutes Gelingen :!:
(endlich wäre mein Problem gelöst)
Es gibt immer zwei Meinungen:
die Falsche und Meine
die Falsche und Meine
-
- gold-member
- Beiträge: 621
- Registriert: 23.05.2008 22:07
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Re: Zulassung durch STVA
greyimporter hat geschrieben:Der TÜV bestätigt für viel Geld für tausende SEG Kilometer nur eine Momentaufnahme. Ich dagegen sorge eigenverantwortlich für den laufend verkehrsicheren und STVO konformen Zustand.
Zur restlosen Klärung der Zulassungsfrage habe ich nochmal an Herrn Weber vom Verkehrsministerium geschrieben. Diesmal hab ich das Wort Zulassung vermieden und explizit nach TÜV Vorführung und Betriebserlaubnis gefragt, wenn vom Hersteller bei Selbstimporten keine allgemeine Betriebserlaubnis auf Deutschem Formblatt beigegeben wurde.
Diese ABE vom Hersteller oder Generalimporteur ist sicher der Punkt, oder ist schon mal jemand mit einem neuen Mofa zu TÜV und Zulassung gefahren? Kennzeichen dran und los doch!
Frage ist nur, wie kommen wir zu dem Wisch. Vielleicht doch vom Importeur gegen ein kleines Entgelt.
Hallo greyimporter.
Was gibt es denn da zu klären? Fakt ist, das es eine Bundeseinheitliche Zulassung gibt die auch für dich gilt, da ist nix mit "Ich dagegen sorge eigenverantwortlich für den laufend verkehrsicheren und STVO konformen Zustand" und was der Tüv macht ist mir egal. ABE vom Hersteller ?????? Hallo ------- :?:
Sorry das ich das erwähnen muss, aber ich glaube dir fehlt irgendwie der Durchblick in der ganzen Sache.
Die Fragen und dein angesprochenes Thema ist hier im Forum schon tausendfach abgehandelt worden, einfach mal hier alles zu deinem Thema in Ruhe durchlesen.
Gruß
Rene
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- Beiträge: 32
- Registriert: 08.09.2009 10:05
Re: Zulassung durch STVA
Beitrag von greyimporter »
Lieber Rene,
ich glaube dir fehlt hier die Leseruhe. Ich habe keine Frage gestellt sondern eingangs nur Volkers hohe Kosten dem Verkehrsministerium mit ein paar passenden Wörtchen hingeworfen. Die überraschende Nachricht machte dann nochmal ein Anschreiben nötig, aber wenn euch die Antwort nicht mehr interessiert... tummeln sich wohl nur Segway Vertriebspartner hier.
Wo ist denn dein Problem wenn jemand bei anderen Beiträgen eine Kleinigkeit und ein paar persönliche Gedanken dazu schreibt? Einen Originaltext aus dem Bundesverkehrsministerium hab ich hier sonst noch nicht gefunden.
TÜV ABE - Textfragmente aus dem Zusammenhang reißen... wohl tatsächlich noch nie ein vergleichbares Moped in den Verkehr gebracht?
Hier geht es doch nicht mehr um meinen i2 sondern um die preisgünstigere Seg Zukunft in Deutschland.
ich glaube dir fehlt hier die Leseruhe. Ich habe keine Frage gestellt sondern eingangs nur Volkers hohe Kosten dem Verkehrsministerium mit ein paar passenden Wörtchen hingeworfen. Die überraschende Nachricht machte dann nochmal ein Anschreiben nötig, aber wenn euch die Antwort nicht mehr interessiert... tummeln sich wohl nur Segway Vertriebspartner hier.
Wo ist denn dein Problem wenn jemand bei anderen Beiträgen eine Kleinigkeit und ein paar persönliche Gedanken dazu schreibt? Einen Originaltext aus dem Bundesverkehrsministerium hab ich hier sonst noch nicht gefunden.
TÜV ABE - Textfragmente aus dem Zusammenhang reißen... wohl tatsächlich noch nie ein vergleichbares Moped in den Verkehr gebracht?
Hier geht es doch nicht mehr um meinen i2 sondern um die preisgünstigere Seg Zukunft in Deutschland.
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- gold-member
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- Registriert: 23.05.2008 22:07
- Wohnort: Bielefeld / NRW
Re: Zulassung durch STVA
Hallo greyimporter,
habe deinen Beitrag so gelesen, als wenn Dir der Tüv nichts angeht und du selber dafür sorgen wolltest, das dein Segway Straßenverkehrstauglich ist. Sorry, wenn ich das falsch verstanden habe.
Übrigens, hier im Forum sind viele so wie auch ich, die keine Händler oder Verleiher sind.
Gruß
Rene
habe deinen Beitrag so gelesen, als wenn Dir der Tüv nichts angeht und du selber dafür sorgen wolltest, das dein Segway Straßenverkehrstauglich ist. Sorry, wenn ich das falsch verstanden habe.
Übrigens, hier im Forum sind viele so wie auch ich, die keine Händler oder Verleiher sind.
Gruß
Rene
Re: Zulassung durch STVA
Beitrag von Volker »
Hallo hallo, immer Ruhe bewaren.
Bei ALLEN Neuzulassungen werden nur noch die Kosten der Zulassung 39,80 EUR erhoben.
Ausnahmegenehmigungen ( 75 EUR )ist vorbei.
Gruß
Bei ALLEN Neuzulassungen werden nur noch die Kosten der Zulassung 39,80 EUR erhoben.
Ausnahmegenehmigungen ( 75 EUR )ist vorbei.
Gruß
Re: Zulassung durch STVA
Beitrag von EBA »
Hallo, ich bin neu hier und will mir 2 Segways I2 zulegen.
Was versteht man unter "Zulassung"? Ich ging davon aus, daß das Gerät die Zulassung hat.
Ist es nicht so, daß nur aus dem Ausland importierte Segways eine individuelle Zulassung brauchen?
Soweit ich das verstanden habe, benötigt das Gerät doch nur ein Versicherungskennzeichen.... ist das falsch?
Danke für kompetente Antworten.
Gruß EBA
Was versteht man unter "Zulassung"? Ich ging davon aus, daß das Gerät die Zulassung hat.
Ist es nicht so, daß nur aus dem Ausland importierte Segways eine individuelle Zulassung brauchen?
Soweit ich das verstanden habe, benötigt das Gerät doch nur ein Versicherungskennzeichen.... ist das falsch?
Danke für kompetente Antworten.
Gruß EBA
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