Eigner Segway im Ausland fahren
Versicherungen, Zulassungen, Ausnahmegenehmigungen,etc.
- Segleulux
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- Wohnort: Leudelange-Luxemburg
Eigner Segway im Ausland fahren
Hallo,
Was wenn ich meinen Segway im Ausland fahren will?
Ich möchte demnächst mit Freunden eine Tour von Luxemburg aus, entlang der Mosel ins deutsche Grenzgebiet machen. Da ja in Deutschland der Seg eine Ausnahmegenehmigung braucht, und wir in Luxemburg nicht, wie sieht es dann aus?
Ich könnte mir vorstellen dass das evtl. ein Problem wäre. Adererseits frage ich mich ob ich als nicht in Deutschland wohnender überhaupt eine Ausnahmegenehmigung bekomme.
Villeicht hat jemand Erfahrung damit und kann mir Weiterhelfen.
Ich möchte den Seg nicht bis zur luxemburgischen Grenze hinter mir herziehen b.z.w. gar eine Beschlgnahme des Gerätes riskieren.
Danke für eure Meinungen und Erfahrungen.
PC
Was wenn ich meinen Segway im Ausland fahren will?
Ich möchte demnächst mit Freunden eine Tour von Luxemburg aus, entlang der Mosel ins deutsche Grenzgebiet machen. Da ja in Deutschland der Seg eine Ausnahmegenehmigung braucht, und wir in Luxemburg nicht, wie sieht es dann aus?
Ich könnte mir vorstellen dass das evtl. ein Problem wäre. Adererseits frage ich mich ob ich als nicht in Deutschland wohnender überhaupt eine Ausnahmegenehmigung bekomme.
Villeicht hat jemand Erfahrung damit und kann mir Weiterhelfen.
Ich möchte den Seg nicht bis zur luxemburgischen Grenze hinter mir herziehen b.z.w. gar eine Beschlgnahme des Gerätes riskieren.
Danke für eure Meinungen und Erfahrungen.
PC
Was man mühelos erreichen kann, ist gewöhnlich nicht der Mühe wert, erreicht zu werden.
-
- gold-member
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- Wohnort: Bielefeld / NRW
Re: Eigner Segway im Ausland fahren
Hallo.
Bei uns in Deutschland ist das so, das für jedes Bundesland eine eigene Ausnahmegenehmigung benötigt wird.
Wenn ich an der Landesgrenze zu Niedersachsen in NRW wohne und eine Ausnahmegenehmigung für NRW besitze,
darf ich damit nicht über die Landesgrenze hinweg in Niedersachsen fahren. Muss also für Niedersachsen eine
zusätzliche Ausnahmegenehmigung besitzen.
So ist as auch wenn du mit deinem Segway nach Deutschland in ein Bundesland hinein fährst.
Gruß
Rene
Bei uns in Deutschland ist das so, das für jedes Bundesland eine eigene Ausnahmegenehmigung benötigt wird.
Wenn ich an der Landesgrenze zu Niedersachsen in NRW wohne und eine Ausnahmegenehmigung für NRW besitze,
darf ich damit nicht über die Landesgrenze hinweg in Niedersachsen fahren. Muss also für Niedersachsen eine
zusätzliche Ausnahmegenehmigung besitzen.
So ist as auch wenn du mit deinem Segway nach Deutschland in ein Bundesland hinein fährst.
Gruß
Rene
- Fliegentod
- Beiträge: 401
- Registriert: 24.02.2009 13:50
- Wohnort: Hannover
Re: Eigner Segway im Ausland fahren
Beitrag von Fliegentod »
ist das wirklich (für ausländer) so?
ich erinnere an meinen vergleich mit den harley-teilen: wirst du denn an der grenze wirkich wieder weggeschickt, wenn du z.b. mit einer umgebauten karre aus dem ausland einreisen willst, an der teile verbaut sind, die ein deutscher in deutschland nicht zugelassen bekommt?
evtl. musst du mit dem seggi quasi direkt über die grenze fahren anstatt ihn im kofferraum nur rüberzutransportieren
klarheit bringt wahrscheinlich nur eine formelle anfrage bei den maßgeblichen amts- und würdenträgern...
ich erinnere an meinen vergleich mit den harley-teilen: wirst du denn an der grenze wirkich wieder weggeschickt, wenn du z.b. mit einer umgebauten karre aus dem ausland einreisen willst, an der teile verbaut sind, die ein deutscher in deutschland nicht zugelassen bekommt?
evtl. musst du mit dem seggi quasi direkt über die grenze fahren anstatt ihn im kofferraum nur rüberzutransportieren
klarheit bringt wahrscheinlich nur eine formelle anfrage bei den maßgeblichen amts- und würdenträgern...
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- gold-member
- Beiträge: 621
- Registriert: 23.05.2008 22:07
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Re: Eigner Segway im Ausland fahren
Hallo,Fliegentod hat geschrieben:ist das wirklich (für ausländer) so?
ich erinnere an meinen vergleich mit den harley-teilen: wirst du denn an der grenze wirkich wieder weggeschickt, wenn du z.b. mit einer umgebauten karre aus dem ausland einreisen willst, an der teile verbaut sind, die ein deutscher in deutschland nicht zugelassen bekommt?evtl. musst du mit dem seggi quasi direkt über die grenze fahren anstatt ihn im kofferraum nur rüberzutransportieren klarheit bringt wahrscheinlich nur eine formelle anfrage bei den maßgeblichen amts- und würdenträgern...
bei uns hier in Deutschland sind alle Menschen gleich, (fast gleich = Diplomaten) und alle die bei uns mit einem Fahrzeug auf öffentlicher Fläche fahren haben die gleichen Rechte "und " die gleichen Pflichten.
Gruß
Rene aus NRW
- heinzeheinz
- Beiträge: 173
- Registriert: 04.02.2009 17:33
- Wohnort: Berlin Tegel
Re: Eigner Segway im Ausland fahren
Beitrag von heinzeheinz »
Hallo,
dass ist so nicht richtig!
Als "Nichtdeutscher" (ständiger Wohnsitz im Ausland) muß ich mein Fahrzeug NICHT den deutschen Bestimmungen anpassen!
Wichtig ist, dass es im Heimatland den Bestimmungen entspricht!
Es wäre ja sonst vielen Ausländern nicht möglich hier Urlaub zu machen, oder Durchzureisen.
Bleibe ich mit einem ausländischem KFZ länger als drei Monate in Deutschland, muß ich (beim Hauptzollamt) Straßennutzungsgebühr bezahlen.
(Anteilmäßig unserer KFZ - Steuer)
Viel Spaß in deutschen Landen
Gruß vom Heinze
dass ist so nicht richtig!
Als "Nichtdeutscher" (ständiger Wohnsitz im Ausland) muß ich mein Fahrzeug NICHT den deutschen Bestimmungen anpassen!
Wichtig ist, dass es im Heimatland den Bestimmungen entspricht!
Es wäre ja sonst vielen Ausländern nicht möglich hier Urlaub zu machen, oder Durchzureisen.
Bleibe ich mit einem ausländischem KFZ länger als drei Monate in Deutschland, muß ich (beim Hauptzollamt) Straßennutzungsgebühr bezahlen.
(Anteilmäßig unserer KFZ - Steuer)
Viel Spaß in deutschen Landen
Gruß vom Heinze
Es gibt immer zwei Meinungen:
die Falsche und Meine
die Falsche und Meine
- Segleulux
- Beiträge: 316
- Registriert: 18.09.2008 09:42
- Wohnort: Leudelange-Luxemburg
Re: Eigner Segway im Ausland fahren
Danke für eure Hilfe,
Alle unsere Seg's sind in Luxemburg registriert und gelten somit als Fahrrad mit Elektroantrieb, Versicherungsschutz ist über die Haftpflichtversicherung gegeben, zusätzlich haben sie noch eine Art "Vollkaskoversicherung".
Somit kann ich ja jetzt beruhigt ins Grenzgebiet fahren, und wenn das so ist, werde ich demnächst auch mal nach Trier oder Köln kommen, natürlich immer mit 2-Rädriger Begleitung.
Alle unsere Seg's sind in Luxemburg registriert und gelten somit als Fahrrad mit Elektroantrieb, Versicherungsschutz ist über die Haftpflichtversicherung gegeben, zusätzlich haben sie noch eine Art "Vollkaskoversicherung".
Somit kann ich ja jetzt beruhigt ins Grenzgebiet fahren, und wenn das so ist, werde ich demnächst auch mal nach Trier oder Köln kommen, natürlich immer mit 2-Rädriger Begleitung.
Was man mühelos erreichen kann, ist gewöhnlich nicht der Mühe wert, erreicht zu werden.
- Forwarder
- gold-member
- Beiträge: 343
- Registriert: 13.04.2009 15:08
- Wohnort: 50354 Hürth
Re: Eigner Segway im Ausland fahren
Hallo Segelux,Segleulux hat geschrieben:Danke für eure Hilfe,
Alle unsere Seg's sind in Luxemburg registriert und gelten somit als Fahrrad mit Elektroantrieb, Versicherungsschutz ist über die Haftpflichtversicherung gegeben, zusätzlich haben sie noch eine Art "Vollkaskoversicherung".
Somit kann ich ja jetzt beruhigt ins Grenzgebiet fahren, und wenn das so ist, werde ich demnächst auch mal nach Trier oder Köln kommen, natürlich immer mit 2-Rädriger Begleitung.
wenn Du nach Köln kommst, sag vorher Bescheid, dann kann ich eine Tour organisieren - schön den Rhein entlang, über Brücken, durch Parks, die Altstadt etc. Vielleicht bekommen wir auch noch ein paar Leute dazu, dann wird's lustiger.
Gruß aus Hürth
Martin
Martin
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- Beiträge: 136
- Registriert: 11.03.2009 11:24
- Wohnort: Vöcklabruck, Oberösterreich
Re: Eigner Segway im Ausland fahren
heinzeheinz hat geschrieben:Hallo,
dass ist so nicht richtig!
Als "Nichtdeutscher" (ständiger Wohnsitz im Ausland) muß ich mein Fahrzeug NICHT den deutschen Bestimmungen anpassen!
Wichtig ist, dass es im Heimatland den Bestimmungen entspricht!
Es wäre ja sonst vielen Ausländern nicht möglich hier Urlaub zu machen, oder Durchzureisen.
Bleibe ich mit einem ausländischem KFZ länger als drei Monate in Deutschland, muß ich (beim Hauptzollamt) Straßennutzungsgebühr bezahlen.
(Anteilmäßig unserer KFZ - Steuer)
Viel Spaß in deutschen Landen
Gruß vom Heinze
... kann mir das jemand bestätigen?!? Wäre super für mich!!!
- heinzeheinz
- Beiträge: 173
- Registriert: 04.02.2009 17:33
- Wohnort: Berlin Tegel
Re: Eigner Segway im Ausland fahren
Beitrag von heinzeheinz »
Hallo Seggi,
ich weiß das aus eigener Erfahrung!
Ich bin viele Jahre mit Motorrädern und Autos in Berlin gefahren, die hier unmöglich zugelassen worden wären.
Immer Gesetzeskonform!! (wie ein Gerichtsurteil bestätigte)
Mir wollte man die Fahrten mit diesen Fahrzeugen untersagen, weil ich meinen Zweitwohnsitz in Berlin habe. (Hauptwohnsitz USA)
Das Gericht war der Auffassung, nur der Hauptwohnsitz ist maßgebend!!
Also, gute Fahrt :D
Gruß vom Heinze
ich weiß das aus eigener Erfahrung!
Ich bin viele Jahre mit Motorrädern und Autos in Berlin gefahren, die hier unmöglich zugelassen worden wären.
Immer Gesetzeskonform!! (wie ein Gerichtsurteil bestätigte)
Mir wollte man die Fahrten mit diesen Fahrzeugen untersagen, weil ich meinen Zweitwohnsitz in Berlin habe. (Hauptwohnsitz USA)
Das Gericht war der Auffassung, nur der Hauptwohnsitz ist maßgebend!!
Also, gute Fahrt :D
Gruß vom Heinze
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