ja hallo...
...ist es denn jetzt möglich,- falsch nicht möglich sondern ERLAUBT mit einem bereits zugelassenen segway (mit "alter ausnahmegenehmigung, tüv-gutachten und versicherungskennzeichen) "bundeslandbergreifend" zu fahren ?
oder was müsste ich für den urlaub in zb niedersachsen tun damit ich nicht in gesetzeskonflikten versinke ?
gruss
Darf ich denn nun von dem einen Bundesland ins andere ?
Versicherungen, Zulassungen, Ausnahmegenehmigungen,etc.
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Re: Darf ich denn nun von dem einen Bundesland ins andere ?
Hallo Schlossi,schlossi hat geschrieben:ja hallo...
...ist es denn jetzt möglich,- falsch nicht möglich sondern ERLAUBT mit einem bereits zugelassenen segway (mit "alter ausnahmegenehmigung, tüv-gutachten und versicherungskennzeichen) "bundeslandbergreifend" zu fahren ?
oder was müsste ich für den urlaub in zb niedersachsen tun damit ich nicht in gesetzeskonflikten versinke ?
gruss
du kannst nun ÜBERALL in Deutschland mit deinem Segway (max. Breite 0,7m) fahren. Sofern noch nicht geschehen, solltest du seitlich die in der Verordnung geforderten Reflektoren anbringen, Beleuchtung und Klingel waren ja schon vorher nötig.
Die Ausnahmegenehmigung kannst du bei dir zu Hause in die Schublade legen. Wichtig ist, das du dein Tüv-Gutachten (welches deine Betriebserlaubnis ist) mitführst.
Gruß aus Bielefeld
Rene
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