Meist geht es da "genau" um die Sondergenehmigungen.Oh Mann!!! Tombo, bitte lies Dir doch mal den ganzen Zulassungskram hier im Forum durch. Da steht doch alles genau drin.
Aber du selbst hast mich noch durch deine Beiträge im Glauben gelassen, man bräuchte dann weiterhin einen Prüfung beim TÜV - das ist ja nicht der Fall, sobald eine Typengenehmigung für den Segway vorliegt.
Du brauchst dann keine Sondergenehmigung nach Landesrecht mehr, sondern nur eine Abnahme nach §21 bei einem X- beliebigen Tüv.
sorry, ich bin einfach nur verwirrt von der Informationsflut.Nein, noch nicht. Wenn der Bundesrat am 10.6. der besagten Drucksache zustimmt, wird das recht flott im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und gilt dann. Ob der Tüv in Hessen dann von dem Darmstätter Gutachten abweicht, läßt sich nicht abschätzen. Es gilt dann aber jede Betriebserlaubnis bundesweit, egal woher sie stammt. Ich persönlich würde mich dann nicht mit den Hessen rumärgern, sondern z. B. in NRW zum Tüv und auch hier zum Straßenerkehrsamt. Du willst ja kein amtliches Kennzeichen und somit eine Zulassung, sondern nur eine Betriebserlaubnis.
Darüber, für wann die Typengenehmigung erwartet wird, konnte ich aber noch nichts genaueres finden.