Bei AX gibt es jetzt eine neue Rubrik:
StVZO-Artikel
Neben den bislang bereits verfügbaren Front- und Heckleuchten mit Prüfzeichen gibt es folgende neue Artikel:
-Retroreflexfolien in diversen Zuschnitten in den Farben rot, weiss und gelb.
Äußerst praktisch, da fast überall anzubringen ohne irgendwelche Halter oder Schrauben!
Außerdem gibts einen neuen Kennzeichenhalter für hinten. Das Besondere daran: als Kombihalter für Kennzeichen + Beleuchtung.
Preis: 79,50 € incl. MwSt. Edle Optik, da aus hochglanzpoliertem Edelstahl.
(Kennzeichenhalter incl. Leuchte, incl. Montageblock HOLD IT für Cargobügel).
Leuchte natürlich wieder mit Prüfzeichen!
Kann auch in Kombination mit einer Cargoplatte verwendet werden.
Weitere Infos hier http://www.axperts.de/epages/61480327.s ... ZO-Artikel
Gruß Dierk
StVZO-Artikel bei AX
Originale und alternative Zubehörteile für den Segway
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Re: StVZO-Artikel bei AX
Haben die Folien ein E-Prüfzeichen oder eine ABE?
Ich wollte bei meinen Pkw-Anhänger die Kontur auch mit diesen Folien machen.
Aussage vom TÜV und dem da Fa. 3M:
"Diese Folien sind geprüfte und zugelassene retroreflektierende Folien der Klasse C, erkennbar am Prüfzeichen gemäss UN ECE R 104 und dürfen daher ausschließlich an Nutzfahrzeugen verwendet werden"
http://solutions.3mdeutschland.de/3MCon ... on=current
Wen man also diese Folien anbringt, erlischt dann die Betriebserlaubnis des Segway's?
Ich wollte bei meinen Pkw-Anhänger die Kontur auch mit diesen Folien machen.
Aussage vom TÜV und dem da Fa. 3M:
"Diese Folien sind geprüfte und zugelassene retroreflektierende Folien der Klasse C, erkennbar am Prüfzeichen gemäss UN ECE R 104 und dürfen daher ausschließlich an Nutzfahrzeugen verwendet werden"
http://solutions.3mdeutschland.de/3MCon ... on=current
Wen man also diese Folien anbringt, erlischt dann die Betriebserlaubnis des Segway's?
SEGWAY X2, EZ 2007
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Re: StVZO-Artikel bei AX
Beitrag von AXperts.de »
Hi DJ,
Deine Aussage ist richtig. Ist die Einschränkung der Verwendung auf Nutzfahrzeuge und Anhänger aber logisch nachvollziehbar?
Der TÜV bestätigt eine Eignung zur Markierung, Werbung und Absicherung im Dunkeln im öffentlichen Straßenverkehr.
Das bedeutet, es wurde auch auf negative Einflüsse auf andere Verkehrsteilnehmer hin geprüft. Es werden dann ja wohl
keine negativen Einflüsse festgestellt worden sein, sonst hätte es die o. g. Zulassung nicht gegeben.
Wenn ich meinen Segway nun mit der gleichen Folie absichere ist das auf einmal nicht mehr zulässig?
Ich glaube da wiehert wieder der Amtsschimmel.
Ein Verlust der allg. Betriebserlaubnis wird nicht durch die Verwendung der Folien erfolgen, da die Folien nicht den technischen
Zustand oder die Fahreigenschaften des Segway verändern.
Wir sichern allen unseren Kunden eine volle Rückerstattung des Kaufpreises zu, sollten Sie beim TÜV oder sonstigen Zulassungsstellen
die Folien nicht verwenden dürfen.
Gruß Dierk
Deine Aussage ist richtig. Ist die Einschränkung der Verwendung auf Nutzfahrzeuge und Anhänger aber logisch nachvollziehbar?
Der TÜV bestätigt eine Eignung zur Markierung, Werbung und Absicherung im Dunkeln im öffentlichen Straßenverkehr.
Das bedeutet, es wurde auch auf negative Einflüsse auf andere Verkehrsteilnehmer hin geprüft. Es werden dann ja wohl
keine negativen Einflüsse festgestellt worden sein, sonst hätte es die o. g. Zulassung nicht gegeben.
Wenn ich meinen Segway nun mit der gleichen Folie absichere ist das auf einmal nicht mehr zulässig?
Ich glaube da wiehert wieder der Amtsschimmel.
Ein Verlust der allg. Betriebserlaubnis wird nicht durch die Verwendung der Folien erfolgen, da die Folien nicht den technischen
Zustand oder die Fahreigenschaften des Segway verändern.
Wir sichern allen unseren Kunden eine volle Rückerstattung des Kaufpreises zu, sollten Sie beim TÜV oder sonstigen Zulassungsstellen
die Folien nicht verwenden dürfen.
Gruß Dierk
Schau mal rein bei www.axperts.de
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