Kinder-Anhänger erlaubt`?
Versicherungen, Zulassungen, Ausnahmegenehmigungen,etc.
- chrigelseg
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Re: Kinder-Anhänger erlaubt`?
Beitrag von chrigelseg »
eigentlich schade, dass der Thread so schnell abgebrochen wurde.
In CH sind Anhänger an Motorfahrzeugen nicht verboten: Sowohl an Fahrrad, Mofa, Kleinmotorrad und aufwärts nicht.
Bedingung ist aber eine "genügend feste Verbindung" und dieser Beweis kann (fast) nur vom Hersteller der Kupplung und/oder des Fahrzeuges erbracht werden.
"Segway.inc" sagt rundheraus, dass keine Anhänger vorgesehen sind.
Somit müsste der Antragsteller selber beweisen und begutachten lassen, dass die Segwaytechnik, der Segwayrahmen und die Kupplung den Anforderungen entspricht und das wäre unverschämt teuer.
Rein technisch glaube ich, dass die geforderten Verzögerungswerte analog zur Kategorie Fahrrad oder Mofa durchaus möglich wären.
Leider wären die Kosten für eine Einzelabnahme aber zu hoch, eine allgemeine oder Muster-Zulassung für jedes Land noch viel höher und der Markt dafür zu klein.
Wer opfert sich, den Zulassungsdschungel dennoch zu durchlaufen?
Solange sogar Standartsegways in jedem Bundesland oder Staat unterschiedlich zugelassen werden, sehe ich noch keine bezahlbare Lösung für Sonderwünsche
Grüsse vom Chrigel
In CH sind Anhänger an Motorfahrzeugen nicht verboten: Sowohl an Fahrrad, Mofa, Kleinmotorrad und aufwärts nicht.
Bedingung ist aber eine "genügend feste Verbindung" und dieser Beweis kann (fast) nur vom Hersteller der Kupplung und/oder des Fahrzeuges erbracht werden.
"Segway.inc" sagt rundheraus, dass keine Anhänger vorgesehen sind.
Somit müsste der Antragsteller selber beweisen und begutachten lassen, dass die Segwaytechnik, der Segwayrahmen und die Kupplung den Anforderungen entspricht und das wäre unverschämt teuer.
Rein technisch glaube ich, dass die geforderten Verzögerungswerte analog zur Kategorie Fahrrad oder Mofa durchaus möglich wären.
Leider wären die Kosten für eine Einzelabnahme aber zu hoch, eine allgemeine oder Muster-Zulassung für jedes Land noch viel höher und der Markt dafür zu klein.
Wer opfert sich, den Zulassungsdschungel dennoch zu durchlaufen?
Solange sogar Standartsegways in jedem Bundesland oder Staat unterschiedlich zugelassen werden, sehe ich noch keine bezahlbare Lösung für Sonderwünsche
Grüsse vom Chrigel
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Re: Kinder-Anhänger erlaubt`?
Beitrag von willauchsegwayfahren »
Vor kurzem habe ich beim Sperrmüll ein paar Strassen weg einen tollen Leiterwagen gefunden. Kurzerhand mit dem Segway nach Hause transportiert und an der Einmündung zu unserer Strasse kaum abbremsen können!! Ich glaube nicht(aus praktischer Erfahrung), dass die Bremsen des Segway der zusätzlichen Schubkraft eines Hängers gewachsen sind. Ich hatte Glück, dass grad kein Auto kam denn anhalten hätte mir definitiv nicht gereicht, da hab ich meinem Seggy zu viel zugetraut!!
- chrigelseg
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Re: Kinder-Anhänger erlaubt`?
Beitrag von chrigelseg »
Hallo
entscheidend für das Bremsvermögen eines Hängers am Segway ist sicher der Anlenkpunkt. Liegt er über der über der Achse, drückt der Anhänger beim Abbremsen nach vorne und reduziert die erwünschte Bremswirkung durch den Fahrer.
Liegt der Koppelpunkt allerdings tiefer als die Achse des Segway, wirkt der Hänger Bremsverstärkend. Der Schub des Hängers drückt den Segaway nach hinten, d.h. drückt die Lenkstange nach hinten.
entscheidend für das Bremsvermögen eines Hängers am Segway ist sicher der Anlenkpunkt. Liegt er über der über der Achse, drückt der Anhänger beim Abbremsen nach vorne und reduziert die erwünschte Bremswirkung durch den Fahrer.
Liegt der Koppelpunkt allerdings tiefer als die Achse des Segway, wirkt der Hänger Bremsverstärkend. Der Schub des Hängers drückt den Segaway nach hinten, d.h. drückt die Lenkstange nach hinten.
- mathiegi
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Re: Kinder-Anhänger erlaubt`?
wenn man die richtige Montagehöhe beachtet, bremst der Segway wenn der Hänger von hinten schiebt...
Meine Tochter hatte dies in ihrem Schulprojekt für den x2 genaustes ermittelt:
https://www.youtube.com/watch?v=dPYjWo4bwLg
Meine Tochter hatte dies in ihrem Schulprojekt für den x2 genaustes ermittelt:
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Liebe Grüsse
mathiegi/der Segwayflüsterer
DIE SEGWAY SCHRAUBER
https://www.facebook.com/groups/DieSegwaySchrauber/
www.youtube.com/user/mathiegi/
Segway? Ich steh drauf!
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Re: Kinder-Anhänger erlaubt`?
Beitrag von Wendelstein »
Endlich ist es soweit, Segwayfahren mit Anhänger wird in Deutschland demnächst ganz legal möglich sein: In dem neuesten Entwurf der deutschen Verordnung für elektrische Kleinfahrzeuge sind erfreulicherweise auch Bedingungen für Anhängerbetrieb erfasst. Hier fasst Wendelstein den Lesern des Segforums die wichtigsten derselben zusammen:
1. So ein Anhänger muss ganz allgemein die deutschen Vorschriften für den Betrieb von Kraftfahrzeuganhängern erfüllen; der Transport von Personen ist daher nicht erlaubt. Tiere dürfen in einem zweckmässigen Käfig transportiert werden; in Zweifelsfällen kann ein Gutachten des Tierschutzbeauftragten bei der Regierung der Bundesrepublik Deutschland eingeholt werden. Gefahrgut darf nicht transportiert werden. Die Gesamtmasse (Anhänger + Nutzlast) darf maximal 35 kg betragen, falls eine Auflaufbremse vorhanden ist; ohne Auflaufbremse sind nur 25 kg erlaubt; ein entsprechender Hinweis muss dauerhaft und deutlich sichtbar angebracht sein.
2. Es wird eine Anhänger-Haftpflichtversicherung (mit Mofa-Kennzeichen) benötigt; die Versicherungsurkunde muss mitgeführt werden. Weiterhin benötigt der Anhänger für den Betrieb in Deutschland eine Abnahme durch TÜV oder gleichwertiges Unternehmen. Dabei wird überprüft:
— Zugfestigkeit der Verbindung Fahrzeug-Anhänger (mindestens 2000 N)
— falls vorhanden: Funktionieren der Auflaufbremse
— Schild mit Zuladungsgrenze
— Anbringung des Kennzeichens (hinten links oder mittig anzubringen, maximal 30° gegenüber der Vertikalen geneigt)
— Rücklicht (mit Ladestandsanzeige; das Funktionieren derselben ist dem Prüfer vorzuführen)
— Anbringung von 2 grossen roten Reflektoren nach rückwärts, von gelben Reflektoren an beiden Seiten, von weissen Reflektoren nach vorne (je einer links und rechts)
— Breite (maximal 70 cm).
3. Mit der Abnahmebescheinigung und dem Versicherungsnachweis geht man dann zur Kfz.-Zulassungsstelle, die nach Erlegung einer Gebühr, deren Höhe in das Ermessen des betreffenden Landratsamts gestellt ist, durch einen Stempel die Betriebsgenehmigung erteilt.
So einfach ist das. Danach kann Segwaypapa unbeschwert hinaus zum Picknick im Grünen fahren; mit einem halben Kasten Bier, mit Grill, Brennstoff, Würsteln und Campingstühlchen wird die Zuladungsgrenze hoffentlich noch nicht gerissen. Supermutti holt derweil mit ihrem 450-PS-SUV die Kleinen im Kindergarten ab und fährt sie dann zum Grillplatz. Wendelstein wünscht "Frohes Schweben und Guten Appetit".
1. So ein Anhänger muss ganz allgemein die deutschen Vorschriften für den Betrieb von Kraftfahrzeuganhängern erfüllen; der Transport von Personen ist daher nicht erlaubt. Tiere dürfen in einem zweckmässigen Käfig transportiert werden; in Zweifelsfällen kann ein Gutachten des Tierschutzbeauftragten bei der Regierung der Bundesrepublik Deutschland eingeholt werden. Gefahrgut darf nicht transportiert werden. Die Gesamtmasse (Anhänger + Nutzlast) darf maximal 35 kg betragen, falls eine Auflaufbremse vorhanden ist; ohne Auflaufbremse sind nur 25 kg erlaubt; ein entsprechender Hinweis muss dauerhaft und deutlich sichtbar angebracht sein.
2. Es wird eine Anhänger-Haftpflichtversicherung (mit Mofa-Kennzeichen) benötigt; die Versicherungsurkunde muss mitgeführt werden. Weiterhin benötigt der Anhänger für den Betrieb in Deutschland eine Abnahme durch TÜV oder gleichwertiges Unternehmen. Dabei wird überprüft:
— Zugfestigkeit der Verbindung Fahrzeug-Anhänger (mindestens 2000 N)
— falls vorhanden: Funktionieren der Auflaufbremse
— Schild mit Zuladungsgrenze
— Anbringung des Kennzeichens (hinten links oder mittig anzubringen, maximal 30° gegenüber der Vertikalen geneigt)
— Rücklicht (mit Ladestandsanzeige; das Funktionieren derselben ist dem Prüfer vorzuführen)
— Anbringung von 2 grossen roten Reflektoren nach rückwärts, von gelben Reflektoren an beiden Seiten, von weissen Reflektoren nach vorne (je einer links und rechts)
— Breite (maximal 70 cm).
3. Mit der Abnahmebescheinigung und dem Versicherungsnachweis geht man dann zur Kfz.-Zulassungsstelle, die nach Erlegung einer Gebühr, deren Höhe in das Ermessen des betreffenden Landratsamts gestellt ist, durch einen Stempel die Betriebsgenehmigung erteilt.
So einfach ist das. Danach kann Segwaypapa unbeschwert hinaus zum Picknick im Grünen fahren; mit einem halben Kasten Bier, mit Grill, Brennstoff, Würsteln und Campingstühlchen wird die Zuladungsgrenze hoffentlich noch nicht gerissen. Supermutti holt derweil mit ihrem 450-PS-SUV die Kleinen im Kindergarten ab und fährt sie dann zum Grillplatz. Wendelstein wünscht "Frohes Schweben und Guten Appetit".
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