Segway verboten Schild
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Segway verboten Schild
...gesehen von Stefan Munko in Ostseebad Binz
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(06031) 687 28 - 0
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Re: Segway verboten Schild
Hallo zusammen
Dafür muss es doch einen Grund geben?
Waren da rücksichtslose Fahrer unterwegs?
Wir versuchen immer freundlich und rücksichtsvoll unterwegs zu sein, dann stört sich auch niemand, und kommt auch niemand auf die Idee gar Verbote zu verhängen...
Dafür muss es doch einen Grund geben?
Waren da rücksichtslose Fahrer unterwegs?
Wir versuchen immer freundlich und rücksichtsvoll unterwegs zu sein, dann stört sich auch niemand, und kommt auch niemand auf die Idee gar Verbote zu verhängen...
Liebe Grüsse
mathiegi/der Segwayflüsterer
DIE SEGWAY SCHRAUBER
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Segway? Ich steh drauf!
mathiegi/der Segwayflüsterer
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- Schmiddi
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Re: Segway verboten Schild
@ mathiegi:
Ich stimme dir da voll und ganz zu ! Ich fahre auch immer rücksichtsvoll, passe mich bei Fußgängern immer der Schrittgeschwindigkeit an, sofern ein ungefährtliches Überholen nicht möglich ist. Aber ist gibt immer wieder Leute, die trotz versuchten Schlichtungen uneinsichtig bleiben. Man kann denen noch so viel plausibel machen, welche Vorteile der Segway hat. Diese Leute bleiben immer der Meinung, Segways gehören dort nicht hin. Nur solch einer brauch sich bei der örtlichen Verwaltung zu beschweren. Die Verwaltung ist dann gezwungen den Fall zu prüfen und ggfs. etwas zu veranlassen.
Traurig aber wahr !!!
Ich stimme dir da voll und ganz zu ! Ich fahre auch immer rücksichtsvoll, passe mich bei Fußgängern immer der Schrittgeschwindigkeit an, sofern ein ungefährtliches Überholen nicht möglich ist. Aber ist gibt immer wieder Leute, die trotz versuchten Schlichtungen uneinsichtig bleiben. Man kann denen noch so viel plausibel machen, welche Vorteile der Segway hat. Diese Leute bleiben immer der Meinung, Segways gehören dort nicht hin. Nur solch einer brauch sich bei der örtlichen Verwaltung zu beschweren. Die Verwaltung ist dann gezwungen den Fall zu prüfen und ggfs. etwas zu veranlassen.
Traurig aber wahr !!!
- mathiegi
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Re: Segway verboten Schild
Wirklich traurig...
Ev. könnte man das Schild mit etwas Klebefolie "verbessern" zu: "Segway überholen verboten"
Ev. könnte man das Schild mit etwas Klebefolie "verbessern" zu: "Segway überholen verboten"
Liebe Grüsse
mathiegi/der Segwayflüsterer
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Re: Segway verboten Schild
Aber Segway Deutschland nimmt es auf Facebook locker:
http://www.facebook.com/?ref=home#!/segway.deutschland
Man schreibt ...
Na wenigstens sind wir jetzt anscheinend ne echte Marke!
...Segway fahren verboten?
"gesehen von Stefan Munko in Ostseebad Binz"
Gruß Frieder
http://www.facebook.com/?ref=home#!/segway.deutschland
Man schreibt ...
Na wenigstens sind wir jetzt anscheinend ne echte Marke!
...Segway fahren verboten?
"gesehen von Stefan Munko in Ostseebad Binz"
Gruß Frieder
- mathiegi
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Re: Segway verboten Schild
Müsste da nicht noch ein (R) stehen und eine Fusszeile mit "eingetragenes Warenzeichern der Firma..."?
Liebe Grüsse
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Re: Segway verboten Schild
Beitrag von FutureVehicle »
Da würde ich eh nie rein fahren weil drüber ja ein Schild "Fußgänger" ist.
Auf das Gemecker von ein paar Kalkleisten hätte ich deswegen schon keine Lust.
just for Info: Das "Segway-Schild" selber ist eh nichts Offizielles, von daher fail :)
Auf das Gemecker von ein paar Kalkleisten hätte ich deswegen schon keine Lust.
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Re: Segway verboten Schild
Wäre aber hier in Meck-Pomm legal. Hier ist das Befahren von Fußgängerzonen und Gehwegen (Schrittgeschwindigkeit) nämlich von Amtswegen legal.FutureVehicle hat geschrieben:Da würde ich eh nie rein fahren weil drüber ja ein Schild "Fußgänger" ist.
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Re: Segway verboten Schild
Beitrag von FutureVehicle »
Brummbaer hat geschrieben:Wäre aber hier in Meck-Pomm legal. Hier ist das Befahren von Fußgängerzonen und Gehwegen (Schrittgeschwindigkeit) nämlich von Amtswegen legal.FutureVehicle hat geschrieben:Da würde ich eh nie rein fahren weil drüber ja ein Schild "Fußgänger" ist.
ok cool... wusste ich nicht... :)
Würde aber trotzdem auch nicht rein fahren weil es immer uns immer wieder Besserwisser gibt auf die ich auch keine Lust hätte. :)
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Re: Segway verboten Schild
Ich Denke die haben noch was Vergessen...........das Verbotsschild für Männer :!:
Schließlich dürfen dort NUR Frauen mit Kindern an der Hand laufen
Mann was Lieben wir Deutschen doch Verbote und Schilder
Gruß Marco
Schließlich dürfen dort NUR Frauen mit Kindern an der Hand laufen
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Re: Segway verboten Schild
Hallo, ich habe gleich mal das zuständige "Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpmmern" zu diesem Verkehrsschild befragt und möchte euch die Antwort nicht vorenthalten.
Frage:
"...ein "Kollege" hat im Ostseebad Binz angehängtes Verkehrsschild gefunden. Da ich dieses Zusatzschild in der StVO nicht gefunden habe, würde es mich interessieren, ob dieses Schild eine "Eigenkreation" ist und ob es, aus Ihrer Sicht, ein rechtsverbindliches Verkehrsschild darstellt."
Antwort:
... bei dem dargestellten Zusatzzeichen handelt es sich durchaus um ein amtliches und damit rechtsverbindliches Verkehrszeichen.
Gemäß Verwaltungsvorschrift zu § 39 StVO können mit Zustimmung der Obersten Straßenverkehrsbehörde eines Landes vom amtlichen Katalog der Verkehrszeichen (VzKat) abweichende Zusatzzeichen angeordnet werden, wenn sie in der StVO nicht enthalten, aber notwendig sind.
Davon hat das Verkehrsministerim M-V im konkreten Falle Gebrauch gemacht und verfügt, dass im Interesse einer möglichst uneingeschränkten Nutzung von elektronischen Mobilitätshilfen durch gehbehinderte Menschen und einer Gewährleistung der freien Fahrt zu den meist in privaten Gebäuden wie Wohnhäusern, Hotels, Ausleihstationen etc. installierten Auflademöglichkeiten für die Akkus dieser Fahrzeuge im Land Mecklenburg-Vorpommern der Betrieb von elektronischen Mobilitätshilfen über die in § 7 Abs. 1 bis 3 der Mobilitätshilfenverordnung – MobHV – ausgewiesenen Verkehrsflächen hinaus gestattet und im Wege einer Ausnahmeregelung auch auf Gehwegen (VZ 239 StVO), auf gemeinsamen Geh- und Radwegen (VZ 240 StVO), in Fußgängerbereichen (VZ 242.1/242.2 StVO) und auf Parkplätzen (VZ 314 StVO) zugelassen worden ist. Insofern unterliegt das Zusatzzeichen „elektronische Mobilitätshilfen verboten“ einer restriktiven Anwendungspraxis.
Die Verwendung des Zusatzzeichens „elektronische Mobilitätshilfen verboten“ ist demnach nur dort zulässig, wo aufgrund einer Vielzahl von verkehrenden elektronischen Mobilitätshilfen (z. B. bei Vermietung in Urlaubs- und Freizeitzentren) auf Sonderwegen oder in Sonderbereichen regelmäßig Gefährdungen, Behinderungen oder Belästigungen für Fußgänger zu verzeichnen oder zu erwarten sind.
Eine Anwendung dieses Zusatzzeichens kommt ferner dort in Betracht, wo wegen des Ausbauzustandes von Verkehrsflächen, Sonderwegen oder –bereichen ein sicheres Befahren mit elektronischen Mobilitätshilfen nicht möglich ist bzw. auf Sonderwegen und in Sonderbereichen Bewegungsräume für Fußgänger bereits durch erlaubte Sondernutzungen (z. B. Verkaufsflächen, Straßencafés etc.) derart eingeschränkt sind, dass ein Befahren mit elektronischen Mobilitätshilfen untersagt werden muss.
Letztlich kann die Anordnung eines Verbots von elektronischen Mobilitätshilfen aus verkehrlichen Gründen erforderlich sein, wo das Verkehren der elektronischen Mobilitätshilfen mit einer bestehenden Verkehrsorganisation und/oder einem hohen Verkehrsaufkommen des motorisierten Fahrzeugverkehrs unverträglich ist; dann bedarf es der Ausweisung einer geeigneten Umleitung für die gesperrten Fahrzeugarten.
Andererseits kann es auch erforderlich sein, elektronische Mobilitätshilfen von bestehenden Verkehrsverboten auszunehmen. In diesen Fällen ist das Zusatzzeichen „elektronische Mobilitätshilfen frei“ i.V.m. den entsprechenden Verbotszeichen zu verwenden.
Frage:
"...ein "Kollege" hat im Ostseebad Binz angehängtes Verkehrsschild gefunden. Da ich dieses Zusatzschild in der StVO nicht gefunden habe, würde es mich interessieren, ob dieses Schild eine "Eigenkreation" ist und ob es, aus Ihrer Sicht, ein rechtsverbindliches Verkehrsschild darstellt."
Antwort:
... bei dem dargestellten Zusatzzeichen handelt es sich durchaus um ein amtliches und damit rechtsverbindliches Verkehrszeichen.
Gemäß Verwaltungsvorschrift zu § 39 StVO können mit Zustimmung der Obersten Straßenverkehrsbehörde eines Landes vom amtlichen Katalog der Verkehrszeichen (VzKat) abweichende Zusatzzeichen angeordnet werden, wenn sie in der StVO nicht enthalten, aber notwendig sind.
Davon hat das Verkehrsministerim M-V im konkreten Falle Gebrauch gemacht und verfügt, dass im Interesse einer möglichst uneingeschränkten Nutzung von elektronischen Mobilitätshilfen durch gehbehinderte Menschen und einer Gewährleistung der freien Fahrt zu den meist in privaten Gebäuden wie Wohnhäusern, Hotels, Ausleihstationen etc. installierten Auflademöglichkeiten für die Akkus dieser Fahrzeuge im Land Mecklenburg-Vorpommern der Betrieb von elektronischen Mobilitätshilfen über die in § 7 Abs. 1 bis 3 der Mobilitätshilfenverordnung – MobHV – ausgewiesenen Verkehrsflächen hinaus gestattet und im Wege einer Ausnahmeregelung auch auf Gehwegen (VZ 239 StVO), auf gemeinsamen Geh- und Radwegen (VZ 240 StVO), in Fußgängerbereichen (VZ 242.1/242.2 StVO) und auf Parkplätzen (VZ 314 StVO) zugelassen worden ist. Insofern unterliegt das Zusatzzeichen „elektronische Mobilitätshilfen verboten“ einer restriktiven Anwendungspraxis.
Die Verwendung des Zusatzzeichens „elektronische Mobilitätshilfen verboten“ ist demnach nur dort zulässig, wo aufgrund einer Vielzahl von verkehrenden elektronischen Mobilitätshilfen (z. B. bei Vermietung in Urlaubs- und Freizeitzentren) auf Sonderwegen oder in Sonderbereichen regelmäßig Gefährdungen, Behinderungen oder Belästigungen für Fußgänger zu verzeichnen oder zu erwarten sind.
Eine Anwendung dieses Zusatzzeichens kommt ferner dort in Betracht, wo wegen des Ausbauzustandes von Verkehrsflächen, Sonderwegen oder –bereichen ein sicheres Befahren mit elektronischen Mobilitätshilfen nicht möglich ist bzw. auf Sonderwegen und in Sonderbereichen Bewegungsräume für Fußgänger bereits durch erlaubte Sondernutzungen (z. B. Verkaufsflächen, Straßencafés etc.) derart eingeschränkt sind, dass ein Befahren mit elektronischen Mobilitätshilfen untersagt werden muss.
Letztlich kann die Anordnung eines Verbots von elektronischen Mobilitätshilfen aus verkehrlichen Gründen erforderlich sein, wo das Verkehren der elektronischen Mobilitätshilfen mit einer bestehenden Verkehrsorganisation und/oder einem hohen Verkehrsaufkommen des motorisierten Fahrzeugverkehrs unverträglich ist; dann bedarf es der Ausweisung einer geeigneten Umleitung für die gesperrten Fahrzeugarten.
Andererseits kann es auch erforderlich sein, elektronische Mobilitätshilfen von bestehenden Verkehrsverboten auszunehmen. In diesen Fällen ist das Zusatzzeichen „elektronische Mobilitätshilfen frei“ i.V.m. den entsprechenden Verbotszeichen zu verwenden.
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Re: Segway verboten Schild
vielen vielen dank für diese ausführliche auskunft!
gruß andré
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- ViperGTS
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Re: Segway verboten Schild
Und für all das müssen wir "Beamte, Bedienstete im öffentlichen Dienst, deren Gehälter und Löhne sowie Pensionen und Renten und so weiter" auch noch bezahlen... ich geh mal kurz zum KOTZEN
Wenn schon kein Hubraum, dann wenigstens schweben ;-)
x2, can do!
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- wodkabrause
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Re: Segway verboten Schild
Beitrag von wodkabrause »
Hey ViperGTS,
bleib stehen, ich komm' mit! *hechel*
Wo soll das noch hinführen ... ? :fool:
Ciao,
wodkabrause, dem die Brühe im Hals steht
bleib stehen, ich komm' mit! *hechel*
Wo soll das noch hinführen ... ? :fool:
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wodkabrause, dem die Brühe im Hals steht
Am Anfang waren Himmel und Erde - den ganzen Rest haben WIR gemacht!
- ViperGTS
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Re: Segway verboten Schild
es gibt auch andere schöne Orte auf diesem unseren Planeten, wo man nicht jedem Sesself****** die Pension mit erarbeiten muss
Wenn schon kein Hubraum, dann wenigstens schweben ;-)
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Re: Segway verboten Schild
Ehrlich gesagt kann ich die Meckerei jetzt nicht ganz nachvollziehen.
Zusammengefaßt besagt der Text, halt in Amtsdeutsch, das wir (alle Segwayfahrer) hier in MV zusätzlich zu den Verkehrswegen der MobHV auch auch auf Gehwegen und in Fußgängerzonen mit bis zu 9 km/h legal fahren dürfen. Das Zusatzschild wurde halt geschaffen um in Einzelfällen dieses zu unterbinden.
Ich für meinen Teil kann da gut mit leben. Da geht mir so ein Naturfuzzi schon eher auf den Senkel, der mir auf einem 5 Meter breiten Asphaltfahrradweg erklärt das ich hier nicht fahren darf, weil ich ein Versicherungskennzeichen habe und dieser Radweg durch eine Kernzone im Naturschutzgebiet geht.
Zusammengefaßt besagt der Text, halt in Amtsdeutsch, das wir (alle Segwayfahrer) hier in MV zusätzlich zu den Verkehrswegen der MobHV auch auch auf Gehwegen und in Fußgängerzonen mit bis zu 9 km/h legal fahren dürfen. Das Zusatzschild wurde halt geschaffen um in Einzelfällen dieses zu unterbinden.
Ich für meinen Teil kann da gut mit leben. Da geht mir so ein Naturfuzzi schon eher auf den Senkel, der mir auf einem 5 Meter breiten Asphaltfahrradweg erklärt das ich hier nicht fahren darf, weil ich ein Versicherungskennzeichen habe und dieser Radweg durch eine Kernzone im Naturschutzgebiet geht.
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