http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... ?view=mail
territoriale aufteilung = wettbewerbsverzerrung?
wenn das so ist, dürfte doch z.b. ein deutscher segwayhändler ganz offiziell roller nach holland verkaufen, ohne das der holländer dagegen was machen kann... oder?
(ist natürlich ein rein fiktive frage, die genannten akteure sind frei erfunden, äh: und austauschbar *grins*)
interessante rechtssache...
Versicherungen, Zulassungen, Ausnahmegenehmigungen,etc.
- Fliegentod
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Re: interessante rechtssache...
Wieso sollte mann das machen. . . . .Einen Segway ist in Holland billiger als in Deutschland, da verliert man viel Euro's :+)).
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Re: interessante rechtssache...
Beitrag von Fliegentod »
deshalb der letzte satz unten (in klammern) - das war der *ironiemodus*
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Re: interessante rechtssache...
Der Link führt zu "EuGH vor Grundsatzentscheidung zum Pay-TV-Markt in Europa". Bitte berichtigen.
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Re: interessante rechtssache...
Beitrag von Fliegentod »
@jendrick: da soll er auch hinführen - ist doch das rechtsforum, oder?
auch wenns vordergründig überhaupt nix mit segways zu tun hat - wer sich den text durchliest kann meine fragestellung oben nachvollziehen, oder etwa nicht?
...und damit hätten wir dann auch nen bezug zu unseren lieblingsrollern; auch wenn die aufgeworfene frage den deggendorfern nciht passen dürfte.
ganz nebenbei gibts in der automobilindustrie die sogenannte gruppenfreistellungsverordnung, kurz GVO: wenn die auf das segway-business übertragen werden würde (und warum sollte das vor dem EuGH scheitern?), könnten diejenigen "alleinimporteure", die gern mal ein paar hundert euro aufrufen, nur um einen roller zur reparatur anzunehmen, der nicht dort gekauft wurde, diese praxis direkt einstampfen
die diskussion sei eröffnet...
auch wenns vordergründig überhaupt nix mit segways zu tun hat - wer sich den text durchliest kann meine fragestellung oben nachvollziehen, oder etwa nicht?
...und damit hätten wir dann auch nen bezug zu unseren lieblingsrollern; auch wenn die aufgeworfene frage den deggendorfern nciht passen dürfte.
ganz nebenbei gibts in der automobilindustrie die sogenannte gruppenfreistellungsverordnung, kurz GVO: wenn die auf das segway-business übertragen werden würde (und warum sollte das vor dem EuGH scheitern?), könnten diejenigen "alleinimporteure", die gern mal ein paar hundert euro aufrufen, nur um einen roller zur reparatur anzunehmen, der nicht dort gekauft wurde, diese praxis direkt einstampfen
die diskussion sei eröffnet...
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Re: interessante rechtssache...
Nunja, mag sein, also was schlussfolgerst du nun aus dem Gesetzestext konkret ?
Ein Segway ist halt mal kein Auto.
So lange keiner sich traut das einzuklagen, passiert nie etwas. "Nur reden" bringt halt nix. :smoke:
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