Ausnahmegenehmigung zum befahren einer Fußgängerzone
Versicherungen, Zulassungen, Ausnahmegenehmigungen,etc.
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Ausnahmegenehmigung zum befahren einer Fußgängerzone
Hallo Liebe Leute!
Dank diesem Forum konnte ich so einiges über den Kauf eines Segway erlernen und nun bin ich zu einem I2 gekommen :D :D. Vielen Dank!
Fast täglich bin ich nun mit dem Segway auf dem Weg zur Arbeit und um den Arbeitsweg etwas zu verkürzen, möchte ich ein Stück durch die Fußgängerzone fahren. Heute bin ich dann zu erstenmal durch die Fussgängerzone gefahren (es hat fürchterlich geregnet!) und es war nicht viel los, doch hatte ich das schlechte Gefühl dabei, etwas Verbotenes zu tun.
Nun meine Frage/n, besitzt jemand eine Ausnahmegenehmigung zum befahren einer Fußgängerzone? Wie könnte sie Aussehen? Ist eine Schrittgeschwindigkeit mit dem Segway in der Zone gestattet? Kann man mir hier eine Ausnahmegenehmigung im Forum zeigen, damit ich mal beim Ordungsamt vorbei Fahre und dort die Kopie als Entwurf vorlegen kann, damit die wissen wie so etwas Auszusehen hat?
Für jede Info bin ich natürlich Dankbar.
Gruß patschek aus NRW
Dank diesem Forum konnte ich so einiges über den Kauf eines Segway erlernen und nun bin ich zu einem I2 gekommen :D :D. Vielen Dank!
Fast täglich bin ich nun mit dem Segway auf dem Weg zur Arbeit und um den Arbeitsweg etwas zu verkürzen, möchte ich ein Stück durch die Fußgängerzone fahren. Heute bin ich dann zu erstenmal durch die Fussgängerzone gefahren (es hat fürchterlich geregnet!) und es war nicht viel los, doch hatte ich das schlechte Gefühl dabei, etwas Verbotenes zu tun.
Nun meine Frage/n, besitzt jemand eine Ausnahmegenehmigung zum befahren einer Fußgängerzone? Wie könnte sie Aussehen? Ist eine Schrittgeschwindigkeit mit dem Segway in der Zone gestattet? Kann man mir hier eine Ausnahmegenehmigung im Forum zeigen, damit ich mal beim Ordungsamt vorbei Fahre und dort die Kopie als Entwurf vorlegen kann, damit die wissen wie so etwas Auszusehen hat?
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Re: Ausnahmegenehmigung zum befahren einer Fußgängerzone
Ich habe so eine Ausnahmegenehmigung aufgrund des Bestandsschutzes für Fahrzeuge vor der MobHV. Eine Verlängerung bekomme ich wegen meiner Behinderung. Zuständig ist das Straßenverkehrsamt wenn du nur im Kreis (RE?) fahren willst.
Wenn Du näheres wissen willst, sollten wir telefonieren, bin zu faul zum Tippen.
Gruß
Hufi
Wenn Du näheres wissen willst, sollten wir telefonieren, bin zu faul zum Tippen.
Gruß
Hufi
- wodkabrause
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Re: Ausnahmegenehmigung zum befahren einer Fußgängerzone
Beitrag von wodkabrause »
Meines Wissens ist das Befahren von Fußgängerzonen ausdrücklich erlaubt, egal in welchem Bundesland. Ich hab' das irgendwo gelesen, weiß aber nicht mehr wo. Ich vermute es hat damit zu tun, dass der :-ss in Deutschland als elektronische Mobilitätshilfe gilt.
In meiner Heimatstadt fahre ich immer Schritttempo in der Füßgängerzone und hatte noch nie Probs mit der Rennleitung - obwohl sie mir schon mehrmals darin begegnet ist.
Ciao,
wodkabrause, der sich Mühe geben wird, das Dokument mit den entscheidenden Zeilen wieder zu finden ...
PS. Ich bin aber schon 2x aus dem gleichen Einkaufszentrum heraus "gebeten" worden ...
In meiner Heimatstadt fahre ich immer Schritttempo in der Füßgängerzone und hatte noch nie Probs mit der Rennleitung - obwohl sie mir schon mehrmals darin begegnet ist.
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PS. Ich bin aber schon 2x aus dem gleichen Einkaufszentrum heraus "gebeten" worden ...
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Re: Ausnahmegenehmigung zum befahren einer Fußgängerzone
wodkabrause hat geschrieben:Meines Wissens ist das Befahren von Fußgängerzonen ausdrücklich erlaubt, egal in welchem Bundesland.
§ 7 Zulässige Verkehrsflächen :
(2) Innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen abweichend von Absatz 1 nur Schutzstreifen, Radfahrstreifen, Radwegefurten und Radwege befahren werden. Wenn solche nicht vorhanden sind, darf auf Fahrbahnen gefahren werden.
(6) Abweichend von den Absätzen 1 bis 3 können die Straßenverkehrsbehörden Ausnahmen für das Fahren mit elektronischen Mobilitätshilfen auf anderen Verkehrsflächen für bestimmte Einzelfälle oder allgemein für bestimmte Antragsteller zulassen.
:arrow: somit unterliegen die Fußgängerzonen einer Erlaubnis durch die Straßenverkehrsbehörde. Und diese wird meist nicht erteilt.
MfG
moalboal
- Fliegentod
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Re: Ausnahmegenehmigung zum befahren einer Fußgängerzone
Beitrag von Fliegentod »
wenn du keine behinderung "vorweisen" kannst und keine touristischen stadtrundfahrten o.ä. machen willst, wird es schwierig bis unmöglich mit der ausnahmegenehmigung!
- wodkabrause
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Re: Ausnahmegenehmigung zum befahren einer Fußgängerzone
Beitrag von wodkabrause »
Hmmm ... - ob ich da was verwechsele?wodkabrause hat geschrieben:Meines Wissens ist das Befahren von Fußgängerzonen ausdrücklich erlaubt, egal in welchem Bundesland.
Ich weiß nicht mehr ...
Jedenfalls fahre ich weiterhin in meiner Kleinstadt in den Fußgängerzonen herum. Schritttempo ist ja eh klar und auf ein Knöllchen lasse ich es ankommen.
Wieder was gelernt,
wodkabrause
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Re: Ausnahmegenehmigung zum befahren einer Fußgängerzone
... nur im Land Mecklenburg-Vorpommern ist der Segway - ZUSÄTZLICH zu den Verkehrsflächen der Mobilitätshilfeverordnung - generell mit 9 km/h
auf Gehwegen (Kennzeichen VZ 239) und
in Fußgängerbereichen (Kennzeichnung VZ 242.1 / 242.2)
erlaubt. Siehe z.B. http://www.verkehrsportal.de/stvo/anlage_2.php
Den Link zu der Bestimmung erreicht man über den 2. Beitrag oben:
http://www.segforum.de/viewtopic.php?f= ... urg#p14686
Aus anderen Bundesländern kenne ich solche generellen Ausnahmegenehmigungen NICHT.
Vielleicht könnte man ja mal dieses gute Beispiel bei anderen Behörden vorlegen.
Gruß Frieder
auf Gehwegen (Kennzeichen VZ 239) und
in Fußgängerbereichen (Kennzeichnung VZ 242.1 / 242.2)
erlaubt. Siehe z.B. http://www.verkehrsportal.de/stvo/anlage_2.php
Den Link zu der Bestimmung erreicht man über den 2. Beitrag oben:
http://www.segforum.de/viewtopic.php?f= ... urg#p14686
Aus anderen Bundesländern kenne ich solche generellen Ausnahmegenehmigungen NICHT.
Vielleicht könnte man ja mal dieses gute Beispiel bei anderen Behörden vorlegen.
Gruß Frieder
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Re: Ausnahmegenehmigung zum befahren einer Fußgängerzone
Hallo,
Fliegentod hat leider recht. Ausnahmegenehmigungen erteilt die örtliche Strassenverkehrsbehörde. Das wiederum bedeutet, daß man mit einer Ausnahmegenehmigung für Köln in Leverkusen nichts anfangen kann. Irgendwie ziemlich doof !!
Ich habe mich deshalb an das zuständige Landesministerium gewandt und versuche eine Regelung für NRW zu erreichen. Aber das kann dauern.
@Wodkabrause,
in Einkaufszentren ist es generell nicht gestattet mit Skateboards, Rollschuhen, Rollern oder Segways zu fahren. In den meisten Einkaufszentren laufen private Wachdienste rum um das auch durchzusetzen. Nach zwei kurzen Diskussionen mit dem Wachdienst des Einkaufszentrums in meiner Nähe habe ich erreicht, daß ich auf Grund meiner Behinderung dort "geduldet" werde. Wenn ich nicht geduldet würde, hätte ich Pech gehabt, denn die haben dort Hausrecht. Natürlich fahre ich dort nur mit Schrittgeschwindigkeit.
Gruss kuddel die schnellste Sauerstoffflasche in Köln
Fliegentod hat leider recht. Ausnahmegenehmigungen erteilt die örtliche Strassenverkehrsbehörde. Das wiederum bedeutet, daß man mit einer Ausnahmegenehmigung für Köln in Leverkusen nichts anfangen kann. Irgendwie ziemlich doof !!
Ich habe mich deshalb an das zuständige Landesministerium gewandt und versuche eine Regelung für NRW zu erreichen. Aber das kann dauern.
@Wodkabrause,
in Einkaufszentren ist es generell nicht gestattet mit Skateboards, Rollschuhen, Rollern oder Segways zu fahren. In den meisten Einkaufszentren laufen private Wachdienste rum um das auch durchzusetzen. Nach zwei kurzen Diskussionen mit dem Wachdienst des Einkaufszentrums in meiner Nähe habe ich erreicht, daß ich auf Grund meiner Behinderung dort "geduldet" werde. Wenn ich nicht geduldet würde, hätte ich Pech gehabt, denn die haben dort Hausrecht. Natürlich fahre ich dort nur mit Schrittgeschwindigkeit.
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Re: Ausnahmegenehmigung zum befahren einer Fußgängerzone
Beitrag von wodkabrause »
Meinen ersten Rausschmiss erlebte ich, als ich durch besagtes Einkaufszentrum fuhr. Ok, das wollen die da nicht und ich füge mich.kuddel hat geschrieben:@Wodkabrause,
in Einkaufszentren ist es generell nicht gestattet mit Skateboards, Rollschuhen, Rollern oder Segways zu fahren. In den meisten Einkaufszentren laufen private Wachdienste rum um das auch durchzusetzen. Nach zwei kurzen Diskussionen mit dem Wachdienst des Einkaufszentrums in meiner Nähe habe ich erreicht, daß ich auf Grund meiner Behinderung dort "geduldet" werde. Wenn ich nicht geduldet würde, hätte ich Pech gehabt, denn die haben dort Hausrecht. Natürlich fahre ich dort nur mit Schrittgeschwindigkeit.
Aaaber: Beim zweiten Rausschmiss hatte ich meinen :-ss gezogen und anschließend vor einem Laden, in welchem ich Kunde bin, abgestellt. Jetzt kam der schwarze Mann von der Security und fing mich vor meiner Abreise ab: "Fahrzeuge sind hier nicht gestattet!"
Ich erläuterte ihm meine Anreise und machte ihm klar, dass er mir Hausverbot erteilen müsse, wenn ich meinen :-ss in diesem ehrenwerten Haus nicht ziehen dürfe. Er war geplättet und lies mich ziehen ...
Falls ich beim nächsten Besuch in diesem Hause trotz gezogenem :-ss abermals angemacht werden sollte, so finden sich die Brüder in den folgenden Tagen in der örtlichen Presse wieder. Ehrenwort!
Ich finde Spielregeln in einer Gemeinschaft gut und wichtig - nur übertreiben sollte man es nicht. Wen oder was stört ein :-ss im Schlepptau??
Ciao von
wodkabrause, dem man es nur sagen muss, wenn man ihn als Kunden nicht mehr haben möchte ...
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Re: Ausnahmegenehmigung zum befahren einer Fußgängerzone
Ob ihr Glaubt oder nicht ich besitze eine Genehmigung fuer alle Fußgängerzonen in deutschland
diese wurde vom Versorgungsamt Oberbayern und meiner Wohngemeinde ausgestellt.
Sie ist Bundesweit Gültig.. und Unbefristet.
Die Kosten dafür 000000
Lg
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Re: Ausnahmegenehmigung zum befahren einer Fußgängerzone
@wodkabrause,
nun das ist deine sicht der dinge.
Und nun sieh es mal aus der sicht des eigentümers des Kaufhauses....du ziehst deinen Segway hinter dir her und der nächste sein Fahrrad und dann noch mehrere..... evtl. kommt noch jemand mitnem liegerad und irgenwann steht da alles voll.
Ob das dann so OK ist
Es gibt immer 2 seiten .
Gruß Marco
nun das ist deine sicht der dinge.
Und nun sieh es mal aus der sicht des eigentümers des Kaufhauses....du ziehst deinen Segway hinter dir her und der nächste sein Fahrrad und dann noch mehrere..... evtl. kommt noch jemand mitnem liegerad und irgenwann steht da alles voll.
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Re: Ausnahmegenehmigung zum befahren einer Fußgängerzone
in der Tat könnte jeder, der Angst hat sein Fahrrad würde ihm vor der Tür gestohlen, dieses mit in das Einkaufscenter nehmen. Es sollte schon ein besonderer Grund, wie bei behinderten Menschen, vorliegen. Ich käme ohne meinen Segway garnicht in ein Einkaufscenter, weil ich es zu Fuss nicht schaffe. Dank Segway ist es kein Problem und bis heute lässt man mich, bis auf wenige "Diskussionen", eigentlich überall in Ruhe.
Gruss kuddel
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Re: Ausnahmegenehmigung zum befahren einer Fußgängerzone
habe nun sofort 2 PM und 2 E Mails bekommen ..
Mit der anfrage ich solle doch sofort PDF Datei erstellen
und weiterleiten . .damit die leute damit in Ihren Ämtern Zirkus mache können.
Leute sorry..
Jeder hier weiss, ich bin stark gehbehindert.
Meine Meinung, ein Segway ist in erster Linie
Für Gehbehinderte Menschen .
er gibt ihnen die Lebensqualitätt zurück.
Ich weiss mit dieser Meinung Ecke ich hier an .
da der Segway hier bevorzugt ein Spielzeug fuer Wohlhabende leute ist
durch seinen Preis mehr schon ein Angeber Fahrzeug . .
wenn du ein gesunder Mensch bist,.. dann danke den Lieben Gott ..
das du auch zu Fuss durch die Fußgängerzone laufen kannst.
Ich kenne jedoch auch genügend Gesunde Menschen , die sich ihren Segway aus USA geholt haben
und weder Zulassungsprobleme noch irgendwelche Fußgängerzonen Probleme haben
eben weil sie clever sind. und das in jeder Beziehung..
lg
Mit der anfrage ich solle doch sofort PDF Datei erstellen
und weiterleiten . .damit die leute damit in Ihren Ämtern Zirkus mache können.
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durch seinen Preis mehr schon ein Angeber Fahrzeug . .
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das du auch zu Fuss durch die Fußgängerzone laufen kannst.
Ich kenne jedoch auch genügend Gesunde Menschen , die sich ihren Segway aus USA geholt haben
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Re: Ausnahmegenehmigung zum befahren einer Fußgängerzone
@Thaismart,
ich finde, Du prahlst hier ständig rum, was Du alles für tolle Ausnahmegenehmigungen hast, und wenn jemand das mal hinterfragt oder Dich bittet mal eine Kopie zu schicken, weichst Du aus.
Für eine Ausnahmegenehmigung ist zunächst einmal die Kommunale Verkehrsbehörde zuständig. Wenn ich also in Köln in der Fussgängerzone fahren will, so kann ich die notwendige Genehmigung bei der Verkehrsbehörde in Köln bekommen.
Für eine Genehmigung für ganz NRW ist die landesverkehrsbehörde (Landesministerium für Bauen, Verkehr etc. )zuständig.
Ich glaube kaum, daß Deine Bayrische Genehmigung in NRW gültig ist, denn eine Bundesweite Ausnahmegenehmigung kenne ich nicht. Wenn Du eine hast, dann zeig sie uns bitte.
Gruss kuddel
ich finde, Du prahlst hier ständig rum, was Du alles für tolle Ausnahmegenehmigungen hast, und wenn jemand das mal hinterfragt oder Dich bittet mal eine Kopie zu schicken, weichst Du aus.
Für eine Ausnahmegenehmigung ist zunächst einmal die Kommunale Verkehrsbehörde zuständig. Wenn ich also in Köln in der Fussgängerzone fahren will, so kann ich die notwendige Genehmigung bei der Verkehrsbehörde in Köln bekommen.
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Ich glaube kaum, daß Deine Bayrische Genehmigung in NRW gültig ist, denn eine Bundesweite Ausnahmegenehmigung kenne ich nicht. Wenn Du eine hast, dann zeig sie uns bitte.
Gruss kuddel
- thaismart
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Re: Ausnahmegenehmigung zum befahren einer Fußgängerzone
Lieber Kudel
allein schon an deinen Posting ist erkennbar keine Basis da solch eine Genemigung zu veroeffentlichen.
Eine Ausnahmegenehmigung Für Behindert Gilt generell in Komplett Deutschland.
erkundige dich einfach...
Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung können durch Ausnahmegenehmigungen Vergünstigungen im ruhenden Verkehr gewährt werden.
Als Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind solche Personen anzusehen, die sich wegen der Schwere des Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können.
Der Antrag auf Ausnahmegenehmigung ist bei der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu stellen. Als Nachweis für das Vorliegen einer entsprechenden Behinderung kommt i.d.R. in Betracht
ein Ausweis für Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen „aG“ oder mit dem Merkzeichen „Bl“ oder
eine gesonderte Bescheinigung eines Versorgungsamtes über das Vorliegen der genannten Voraussetzungen.
Die Ausnahmegenehmigung wird in aller Regel gebührenfrei für fünf Jahre in stets widerruflicher Weise erteilt.
oder unbefristet . Sie ist Deutschland weit Gueltig.
lg
allein schon an deinen Posting ist erkennbar keine Basis da solch eine Genemigung zu veroeffentlichen.
Eine Ausnahmegenehmigung Für Behindert Gilt generell in Komplett Deutschland.
erkundige dich einfach...
Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung können durch Ausnahmegenehmigungen Vergünstigungen im ruhenden Verkehr gewährt werden.
Als Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind solche Personen anzusehen, die sich wegen der Schwere des Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können.
Der Antrag auf Ausnahmegenehmigung ist bei der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu stellen. Als Nachweis für das Vorliegen einer entsprechenden Behinderung kommt i.d.R. in Betracht
ein Ausweis für Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen „aG“ oder mit dem Merkzeichen „Bl“ oder
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Re: Ausnahmegenehmigung zum befahren einer Fußgängerzone
Lieber Thaismart,
die von Dir zitierten Auszüge beziehen sich auf den ruhenden Verkehr. Eine solche Parkerlaubnis für Behinderte habe ich auch, sie berechtigt mich aber nicht zum Fahren mit irgendwelchen Fahrzeugen in Fußgängerzonen. Da hast Du was falsch verstanden.
Gruss kuddel
die von Dir zitierten Auszüge beziehen sich auf den ruhenden Verkehr. Eine solche Parkerlaubnis für Behinderte habe ich auch, sie berechtigt mich aber nicht zum Fahren mit irgendwelchen Fahrzeugen in Fußgängerzonen. Da hast Du was falsch verstanden.
Gruss kuddel
- thaismart
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Re: Ausnahmegenehmigung zum befahren einer Fußgängerzone
Ok verstehe
du hast eine Parkerlaubnis fuer den Ruhenden Verkehr..
du darfst also dort parken aber nicht dort Fahren . .
alles klar.. ich verstehe dich. .
Ich kenne alle Ausnahmegenehmigungen.
wenn du wirklich solche eine Parkerlaubnis hast ,dann nur wenn due aG -G - B bist
mit einem sehr hohern Grad an Behinderung.
dann steht in dieser deinen Fall.. in deiner Parkerlaubniss.
Parken In Fußgängerzonen ist zu den be und Entladezeiten erlaubt bis zu 3 Stunden.
zb bis 11 Uhr frueh und ab 18 Uhr ,.
dann bist du schon mal einne schritt weiter ..
steht das nicht drin.. hast du eien abgspeckte versiuon
da die vorausetzungen nicht erfuellst.
du darfst natürlich aus deiner Sicht nur Parken und nicht fahren .. von Flugverbot steht da nichts.
Lg
du hast eine Parkerlaubnis fuer den Ruhenden Verkehr..
du darfst also dort parken aber nicht dort Fahren . .
alles klar.. ich verstehe dich. .
Ich kenne alle Ausnahmegenehmigungen.
wenn du wirklich solche eine Parkerlaubnis hast ,dann nur wenn due aG -G - B bist
mit einem sehr hohern Grad an Behinderung.
dann steht in dieser deinen Fall.. in deiner Parkerlaubniss.
Parken In Fußgängerzonen ist zu den be und Entladezeiten erlaubt bis zu 3 Stunden.
zb bis 11 Uhr frueh und ab 18 Uhr ,.
dann bist du schon mal einne schritt weiter ..
steht das nicht drin.. hast du eien abgspeckte versiuon
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Re: Ausnahmegenehmigung zum befahren einer Fußgängerzone
mein lieber Thaismart,
es geht hier nicht um mich und meine Parkerlaubnis, sondern um Deine ständigen Behauptungen, Du hättest die tollsten Ausnahmegenehmigungen dieser Welt. Die hast Du scheinbar nicht, sonst würdest Du mit Deiner Antwort nicht schon wieder ausweichen.
Gruss kuddel
es geht hier nicht um mich und meine Parkerlaubnis, sondern um Deine ständigen Behauptungen, Du hättest die tollsten Ausnahmegenehmigungen dieser Welt. Die hast Du scheinbar nicht, sonst würdest Du mit Deiner Antwort nicht schon wieder ausweichen.
Gruss kuddel
- thaismart
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Re: Ausnahmegenehmigung zum befahren einer Fußgängerzone
ahahahahha
warum hat der und ich nicht..
was kommt dabei raus..
Lg
warum hat der und ich nicht..
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Re: Ausnahmegenehmigung zum befahren einer Fußgängerzone
Hallo Paul aus oder in Bangkok:thaismart hat geschrieben:ahahahahha
warum hat der und ich nicht.. was kommt dabei raus..
Lg
............also jetzt wird`s langweilig..........!!!
- mondi
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Re: Ausnahmegenehmigung zum befahren einer Fußgängerzone
Schon komisch oder?
In jeder Klasse, Gemeinschaft, oder wie es neuerdings heißt: "Community" gibt es immer wieder die gleichen Strukturen.
Es gibt Streber, es gibt wüste Prolls, hübsche Ladies, halt eben ne bunte Mischung.
Aber Einen gibts auch immer, den Clown!!! der genau weiß, wie er es schafft, sich zum falschen Zeitpunkt, mit den falschen Worten ins vermeintlich richtige Licht zu setzen.
Seien wir froh, dass dieser Part hier schon vergeben ist, sonst müsste dass ja wirklich einer von uns übernehmen.... hihi...
Gruß,
Micha.
In jeder Klasse, Gemeinschaft, oder wie es neuerdings heißt: "Community" gibt es immer wieder die gleichen Strukturen.
Es gibt Streber, es gibt wüste Prolls, hübsche Ladies, halt eben ne bunte Mischung.
Aber Einen gibts auch immer, den Clown!!! der genau weiß, wie er es schafft, sich zum falschen Zeitpunkt, mit den falschen Worten ins vermeintlich richtige Licht zu setzen.
Seien wir froh, dass dieser Part hier schon vergeben ist, sonst müsste dass ja wirklich einer von uns übernehmen.... hihi...
Gruß,
Micha.
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Re: Ausnahmegenehmigung zum befahren einer Fußgängerzone
Hallo an alle,
als großer Fan von Dieter Nuhr finde ich daß seine Lebensregel
" Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten "
auch in jedem Forum beherzigt werden sollte.
Der Vorteil läge klar auf der Hand:
Man müßte deutlich weniger dummes Zeug lesen und würde
wesentlich früher an verwertbare Informationen kommen.
Eigentlich ist ja genau dieses das Ziel eines Forums.
Oder hab ich da was falsch verstanden?????
Gruß
Uli
als großer Fan von Dieter Nuhr finde ich daß seine Lebensregel
" Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten "
auch in jedem Forum beherzigt werden sollte.
Der Vorteil läge klar auf der Hand:
Man müßte deutlich weniger dummes Zeug lesen und würde
wesentlich früher an verwertbare Informationen kommen.
Eigentlich ist ja genau dieses das Ziel eines Forums.
Oder hab ich da was falsch verstanden?????
Gruß
Uli
- wodkabrause
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Beitrag von wodkabrause »
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Re: Ausnahmegenehmigung zum befahren einer Fußgängerzone
Nach all den zahlreichen Logeinträgen bedanke ich mich bei denen, die dazu Beigetragen, meine gestellte Frage zu beantworten und hoffe den blog damit zu beenden!
Vielleicht stelle ich die gleiche Frage noch mal zu einem späteren Zeitpunkt.
Vielen Dank!
Gruß patschek
Vielleicht stelle ich die gleiche Frage noch mal zu einem späteren Zeitpunkt.
Vielen Dank!
Gruß patschek
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