zulassung bei eigenbau in österreich
Versicherungen, Zulassungen, Ausnahmegenehmigungen,etc.
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zulassung bei eigenbau in österreich
hallo,
ich komme aus Österreich.
Was muss ich tun, um einen Eigenbau(1kW,30km/h,65km Reichweite) für den Straßenverkehr zuzulassen.
Vielen Dank für eure Hilfe im vorraus, Peter
ich komme aus Österreich.
Was muss ich tun, um einen Eigenbau(1kW,30km/h,65km Reichweite) für den Straßenverkehr zuzulassen.
Vielen Dank für eure Hilfe im vorraus, Peter
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Re: zulassung bei eigenbau in österreich
Beitrag von hotelastoria.com »
Hallo,
kannst mal Bilder und weitere Daten online stellen? Danke
Gruß
Klaus
kannst mal Bilder und weitere Daten online stellen? Danke
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Klaus
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Re: zulassung bei eigenbau in österreich
Hallo,
also, ganz fertig ist es noch nicht.
-)2x500W Motoren 450U/min
-)16zoll reifen
-)wii motion plus gravitationssensor
-)8x 9Ah 12V Akku=864Wh(Segway=400Wh); (möglicherweise auch nur 6)
-)28Pin PIC-Microcontroller
-)Höchstgeschwindigkeit 32km/h (wird aber aus sicherheitsgründen auf 30 reduziert)
Peter
also, ganz fertig ist es noch nicht.
-)2x500W Motoren 450U/min
-)16zoll reifen
-)wii motion plus gravitationssensor
-)8x 9Ah 12V Akku=864Wh(Segway=400Wh); (möglicherweise auch nur 6)
-)28Pin PIC-Microcontroller
-)Höchstgeschwindigkeit 32km/h (wird aber aus sicherheitsgründen auf 30 reduziert)
Peter
- Wendelstein
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Re: zulassung bei eigenbau in österreich
Beitrag von Wendelstein »
Interessante Daten! Viel Erfolg bei der Konstruktion!
Ich bin zwar nicht der Experte auf diesem Gebiet, aber von den amtlichen deutschen Bestimmungen für die "elektronische Mobilitätshilfe" scheinen mir die folgenden die wichtigsten zu sein: 1. Einhaltung der EMV (muss nachgewiesen werden!); 2. Gesamtbreite maximal 70 cm; 3. Höchstgeschwindigkeit 20 km/h; 4. entsprechende Bremsleistung (... m/sec^2). Ich habe keine Ahnung, welche Bedingungen ein Sonderfahrzeug (Einzelstück) erfüllen muss, damit es zum Strassenverkehr zugelassen werden kann.
Noch ein Hinweis: Was bedeutet die Angabe 400 Wh für den Segway? Nominal beträgt die Kapazität des Segway rd. 765 Wh (73,6 V x 5,2 Ah x 2 (Faktor 2 wg. 2 Battr.))
Ich bin zwar nicht der Experte auf diesem Gebiet, aber von den amtlichen deutschen Bestimmungen für die "elektronische Mobilitätshilfe" scheinen mir die folgenden die wichtigsten zu sein: 1. Einhaltung der EMV (muss nachgewiesen werden!); 2. Gesamtbreite maximal 70 cm; 3. Höchstgeschwindigkeit 20 km/h; 4. entsprechende Bremsleistung (... m/sec^2). Ich habe keine Ahnung, welche Bedingungen ein Sonderfahrzeug (Einzelstück) erfüllen muss, damit es zum Strassenverkehr zugelassen werden kann.
Noch ein Hinweis: Was bedeutet die Angabe 400 Wh für den Segway? Nominal beträgt die Kapazität des Segway rd. 765 Wh (73,6 V x 5,2 Ah x 2 (Faktor 2 wg. 2 Battr.))
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Re: zulassung bei eigenbau in österreich
Achso, die 400W beziehen sich auf 1 Batterie. Dann stimmt natürlich auch die von mir Ausgerechnete reichweite nicht (Segway:32km ; segway*2=ca. 65km).
Die Bremsleistung weiß ich sogar: 3,2m/s²(segway 5). Das schaffe ich eh.
Und wegen der EMV(heißt doch Elektromagnetische verträglichkeit?). Das hat allerdings keinen Einfluss auf die Sensoren/Steuerung. (Außer die Wii Motion Plus ist anfällig, was ich allerdings nicht glaube)
Peter
Die Bremsleistung weiß ich sogar: 3,2m/s²(segway 5). Das schaffe ich eh.
Und wegen der EMV(heißt doch Elektromagnetische verträglichkeit?). Das hat allerdings keinen Einfluss auf die Sensoren/Steuerung. (Außer die Wii Motion Plus ist anfällig, was ich allerdings nicht glaube)
Peter
- LeiCHT
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Re: zulassung bei eigenbau in österreich
Hallo peterp,
das Thema mit der EMV siehst du glaube ich etwas falsch. Bei der elektromagnetischen Verträglichkeit geht es nicht nur darum, ob das Gerät selbst anfällig ist. Es geht dabei auch darum, dass dein Gerät nur elektromagnetische Strahlen entsprechend der Vorgaben abgibt, was eine Beinflussung anderer elektronischer Geräte verursachen könnte.
Ein EMV-konformes Gerät muss somit selbst für elektromagnische Strahlung gem. entspr. Vorgaben unempfindlich sein und darf im Gegenzug auch nur elektromagnetische Strahlung in vorgegebem Maß abgeben.
Bei solchen Selbstbau-Projekten kann es z.B. zu extremen Emisionen durch die Motoren kommen, wenn diese bzw. deren Ansteuerung nicht funkentstört sind.
Überspitzt formuliert heisst das, dass es nichts bringt (betreffend EMV-Konformität) wenn dein Gerät zwar dem EM-Puls einer Atombombe standhalten würde, im Gegenzug aber die eigenen Abstrahlungen jeder Autoairbag im Umkreis von 20m auslösen.
Zur Info ein Beispiel der Vorgaben für KFZ: http://www.smart-systems.at/downloads/p ... 1_2_06.pdf
(ich weiß nicht, ob das auch für einen Segway gilt, aber gibt einen Überblick über die Komplexität dieses Themas).
Falls meine Ausführungen nicht ganz korrekt sind, bitte ausbessen (Schulzeit ist einige Zeit her ;)
Schönen Abend
LeiCHT
das Thema mit der EMV siehst du glaube ich etwas falsch. Bei der elektromagnetischen Verträglichkeit geht es nicht nur darum, ob das Gerät selbst anfällig ist. Es geht dabei auch darum, dass dein Gerät nur elektromagnetische Strahlen entsprechend der Vorgaben abgibt, was eine Beinflussung anderer elektronischer Geräte verursachen könnte.
Ein EMV-konformes Gerät muss somit selbst für elektromagnische Strahlung gem. entspr. Vorgaben unempfindlich sein und darf im Gegenzug auch nur elektromagnetische Strahlung in vorgegebem Maß abgeben.
Bei solchen Selbstbau-Projekten kann es z.B. zu extremen Emisionen durch die Motoren kommen, wenn diese bzw. deren Ansteuerung nicht funkentstört sind.
Überspitzt formuliert heisst das, dass es nichts bringt (betreffend EMV-Konformität) wenn dein Gerät zwar dem EM-Puls einer Atombombe standhalten würde, im Gegenzug aber die eigenen Abstrahlungen jeder Autoairbag im Umkreis von 20m auslösen.
Zur Info ein Beispiel der Vorgaben für KFZ: http://www.smart-systems.at/downloads/p ... 1_2_06.pdf
(ich weiß nicht, ob das auch für einen Segway gilt, aber gibt einen Überblick über die Komplexität dieses Themas).
Falls meine Ausführungen nicht ganz korrekt sind, bitte ausbessen (Schulzeit ist einige Zeit her ;)
Schönen Abend
LeiCHT
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Re: zulassung bei eigenbau in österreich
Hallo Peter!peterp hat geschrieben:hallo,
ich komme aus Österreich.
Was muss ich tun, um einen Eigenbau(1kW,30km/h,65km Reichweite) für den Straßenverkehr zuzulassen.
Vielen Dank für eure Hilfe im vorraus, Peter
Wenn du das Gerät auf 25 km/h drosselst, müsste es bei uns in Österreich so wie der segway ohne Probleme als E-Fahrrad durchgehen. Voraussetzung wäre die Ausstattung mit Licht, Klingel usw.. Ich denke, dass wir hier großzügiger sind als unsere großen Brüder!
servus
graf
"Gehen Sie noch oder schweben Sie schon?"
graf
"Gehen Sie noch oder schweben Sie schon?"
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Re: zulassung bei eigenbau in österreich
hmm, ich könnte es ja auf 25 beschränken wenn ich mir die zulassung hole.
Bei fahrradführerschein haben wir gelernt ein fahrrad braucht:
-)Klingel
-)weißes Vorderlicht
-)rotes Rücklicht
-)gelbe oder weiße Reflektoren an den Rädern
-)gelbe Reflektoren an den Pedalen (entfällt)
Peter
Bei fahrradführerschein haben wir gelernt ein fahrrad braucht:
-)Klingel
-)weißes Vorderlicht
-)rotes Rücklicht
-)gelbe oder weiße Reflektoren an den Rädern
-)gelbe Reflektoren an den Pedalen (entfällt)
Peter
- LeiCHT
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Re: zulassung bei eigenbau in österreich
@ peterp:
Zur Ausstattung entsprechend STVO/FVO:
- Elektrofahrad:
Ein Elektrofahrrad gilt mit einer höchst zulässigen Leistung von nicht mehr als 400 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von maximal 20 km/h als Fahrrad; KFG § 1 (2a).
- Ausstattung:
1) Scheinwerfer, hellleuchtend, weiß oder hellgelb, mit dem Fahrrad fest verbunden – „ruhendes“ Licht, d. h. nicht blinkend! (Lichtstärke 100 cd)
2) Rückstrahler, weiß, darf mit dem Scheinwerfer verbunden sein (Lichteintrittsfläche mindestens 20 cm2)
3) Fahrradglocke o.ä. (eine Vorrichtung zur Abgabe von akustischen Warnzeichen)
4) Rücklicht, rot, kann auch blinken (Lichtstärke 1 cd)
5) Rückstrahler, rot, darf mit dem Rücklicht verbunden sein (Lichteintrittsfläche mindestens 20 cm2)
6) zwei voneinander unabhängig wirkende Bremsen (mittlere Bremsverzögerung auf trockener Fahrbahn 4 m/sec2 bei einer Ausgangsgeschwindigkeit von 20 km/h)
7) Rückstrahler, gelb, an den Pedalen (oder gleichwertige Einrichtungen)
8) Seitenstrahler, gelb, 2 Stück pro Laufrad; oder Reifen, deren Seiten weiß oder gelb rückstrahlen; FVO § 1 (1).
ACHTUNG: „Bei Tageslicht und guter Sicht” ist keine Lichtanlage mehr vorgeschrieben; FVO § 1 (4). D. h. man braucht weder Scheinwerfer noch Rücklicht, jedoch alle vorgeschriebenen Reflektoren! (Der Handel ist verpflichtet, mit dem Verkauf eines jeden Fahrrades eine Lichtanlage mitzuliefern.)
- Mehrspurige Fahrräder
Es müssen jeweils zwei Rücklichter und Rückstrahler in gleicher Höhe so angebracht sein, dass sie die seitliche Begrenzung des Fahrrades erkennen lassen; Die Bremsen müssen auf alle Räder und innerhalb einer Achse gleichzeitig und gleichmäßig wirken; FVO § 2.
Quelle: ARGUS Radlobby / http://www.argus.or.at/info/rechtStVO.html
Zur Ausstattung entsprechend STVO/FVO:
- Elektrofahrad:
Ein Elektrofahrrad gilt mit einer höchst zulässigen Leistung von nicht mehr als 400 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von maximal 20 km/h als Fahrrad; KFG § 1 (2a).
- Ausstattung:
1) Scheinwerfer, hellleuchtend, weiß oder hellgelb, mit dem Fahrrad fest verbunden – „ruhendes“ Licht, d. h. nicht blinkend! (Lichtstärke 100 cd)
2) Rückstrahler, weiß, darf mit dem Scheinwerfer verbunden sein (Lichteintrittsfläche mindestens 20 cm2)
3) Fahrradglocke o.ä. (eine Vorrichtung zur Abgabe von akustischen Warnzeichen)
4) Rücklicht, rot, kann auch blinken (Lichtstärke 1 cd)
5) Rückstrahler, rot, darf mit dem Rücklicht verbunden sein (Lichteintrittsfläche mindestens 20 cm2)
6) zwei voneinander unabhängig wirkende Bremsen (mittlere Bremsverzögerung auf trockener Fahrbahn 4 m/sec2 bei einer Ausgangsgeschwindigkeit von 20 km/h)
7) Rückstrahler, gelb, an den Pedalen (oder gleichwertige Einrichtungen)
8) Seitenstrahler, gelb, 2 Stück pro Laufrad; oder Reifen, deren Seiten weiß oder gelb rückstrahlen; FVO § 1 (1).
ACHTUNG: „Bei Tageslicht und guter Sicht” ist keine Lichtanlage mehr vorgeschrieben; FVO § 1 (4). D. h. man braucht weder Scheinwerfer noch Rücklicht, jedoch alle vorgeschriebenen Reflektoren! (Der Handel ist verpflichtet, mit dem Verkauf eines jeden Fahrrades eine Lichtanlage mitzuliefern.)
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Es müssen jeweils zwei Rücklichter und Rückstrahler in gleicher Höhe so angebracht sein, dass sie die seitliche Begrenzung des Fahrrades erkennen lassen; Die Bremsen müssen auf alle Räder und innerhalb einer Achse gleichzeitig und gleichmäßig wirken; FVO § 2.
Quelle: ARGUS Radlobby / http://www.argus.or.at/info/rechtStVO.html
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Re: zulassung bei eigenbau in österreich
Danke für deine Hilfe, aber:
und außerdem sehe ich dort:
Peter
Warum darf dann das Segway mit 3kW fahren?- Elektrofahrad:
Ein Elektrofahrrad gilt mit einer höchst zulässigen Leistung von nicht mehr als 400 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von maximal 20 km/h als Fahrrad; KFG § 1 (2a).
und außerdem sehe ich dort:
STVO hat geschrieben:§2
d) ein elektrisch angetriebenes Fahrzeug, dessen Antrieb dem eines Elektrofahrrads im Sinne des § 1 Abs. 2a KFG 1967 entspricht;
und:KFG hat geschrieben:§1
(2a) Nicht als Kraftfahrzeuge, sondern als Fahrräder im Sinne der StVO 1960 gelten auch elektrisch angetriebene Fahrräder mit
1. einer höchsten zulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und
2. einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h.
Die "bremse" kann doch hoffentlich auch ein Motor sein?- Mehrspurige Fahrräder
... Die Bremsen müssen auf alle Räder und innerhalb einer Achse gleichzeitig und gleichmäßig wirken; FVO § 2.
Peter
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Re: zulassung bei eigenbau in österreich
ach ja und nnoch was
Wenn mein Segway jetzt all diese Bedingungen erfüllt, muss ich dann noch zum TÜV gehen und eine Verischerung machen oder kann ich gleich fahren?
Peter
Wenn mein Segway jetzt all diese Bedingungen erfüllt, muss ich dann noch zum TÜV gehen und eine Verischerung machen oder kann ich gleich fahren?
Peter
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Re: zulassung bei eigenbau in österreich
Hallo bin neu hier in dem Forum und würde selbst gern einen Segway konstruieren.
@peterp:
Gibts schon Neuigkeiten bzgl. der Überprüfung des Eigenbau Segways? Wird diese benötigt oder kann man unter Erfüllung dieser Kriterien einfach losfahren? Mich würde es besonders intressieren wie es aussieht wenn man einen selbst- oder nicht selbstverschuldeten Unfall hat. Ob da die Haftpflicht aussteigt?
Lg,
Springer
@peterp:
Gibts schon Neuigkeiten bzgl. der Überprüfung des Eigenbau Segways? Wird diese benötigt oder kann man unter Erfüllung dieser Kriterien einfach losfahren? Mich würde es besonders intressieren wie es aussieht wenn man einen selbst- oder nicht selbstverschuldeten Unfall hat. Ob da die Haftpflicht aussteigt?
Lg,
Springer
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Re: zulassung bei eigenbau in österreich
Ich hab mich mittlerweile schon selbst schlau gemacht und kann nun folgendes mitteilen:
Laut der Abteilgung für Verkehr der Oberösterreichischen Landesregierung gilt nach Anfrage nach einem Segway Nachbau: "Wenn Sie mit diesem Nachbau im Straßenverkehr unterwegs sind, dann müssen Sie eine Bescheinigung eines Ziviltechnikers oder des TÜV haben, dass der Nachbau die entsprechenden Leistungsdaten einhält, um der Fahrradverordnung zu unterliegen. Ansonsten fahren Sie damit auf eigenes Risiko."
Somit benötigt man also eine Bescheinigung um im Falle eines Unfalles im Rahmen der Haushaltsversicherung wie bei einem Fahrradunfall versichert zu sein. Fahren selber ist aber auch ohne Bescheinigung erlaubt.
Nach Anfrage beim TÜV erhielt ich die Antwort, dass bereits ein Prüfprotokoll vorliege (da der TÜV bereits 2004 den Segway prüfte) nach dem der Nachbau geprüft werde und dass im Rahmen von etwa 20h erledigt sei. Kostenschätzung des TÜV: etwa 500-600 €. Billiger wirds also nur wenn mehr Leute am Projekt beteiligt sind und dass gemeinsam abnehmen lässt.
Lg,
Springer
Laut der Abteilgung für Verkehr der Oberösterreichischen Landesregierung gilt nach Anfrage nach einem Segway Nachbau: "Wenn Sie mit diesem Nachbau im Straßenverkehr unterwegs sind, dann müssen Sie eine Bescheinigung eines Ziviltechnikers oder des TÜV haben, dass der Nachbau die entsprechenden Leistungsdaten einhält, um der Fahrradverordnung zu unterliegen. Ansonsten fahren Sie damit auf eigenes Risiko."
Somit benötigt man also eine Bescheinigung um im Falle eines Unfalles im Rahmen der Haushaltsversicherung wie bei einem Fahrradunfall versichert zu sein. Fahren selber ist aber auch ohne Bescheinigung erlaubt.
Nach Anfrage beim TÜV erhielt ich die Antwort, dass bereits ein Prüfprotokoll vorliege (da der TÜV bereits 2004 den Segway prüfte) nach dem der Nachbau geprüft werde und dass im Rahmen von etwa 20h erledigt sei. Kostenschätzung des TÜV: etwa 500-600 €. Billiger wirds also nur wenn mehr Leute am Projekt beteiligt sind und dass gemeinsam abnehmen lässt.
Lg,
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