Hallo zusammen.
Wir sind ein Ehepaar aus Österreich und machen des öfteren Kurzurlaub im Bayern.
Seit etwa 1 1/2 Jahren hat uns das "Segway-Fieber" gepackt und wir sind inzwischen mit unseren
i2 schon fast 2.000 km gefahren.
Kann mir von der Segway Gemeinschaft jemand Auskunft geben, wie das rechtlich aussieht, wenn wir in
Deutschland mit unseren (in Österreich absolut in Ordnung) nicht typisierten bzw. zugelassen
Segways fahren wollen bzw. was muss ich machen um auf des Rechtens Boden zu bleiben.
Österreichischer Segway Fahrer in Deutschland
Versicherungen, Zulassungen, Ausnahmegenehmigungen,etc.
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- gold-member
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Re: Österreichischer Segway Fahrer in Deutschland
Die Frage habe ich mir (und auch anderen) auch schon gestellt, aber noch keine befriedigende Antwort erhalten. Ähnlich : es gibt Länder mit Versicherungskennzeichen an Fahrrädern, darf ich dort als Tourist mit meinem eigenen fahren? Oder: in Ungarn fahren Mopeds (Mofas) legal ohne Kennzeichen, dürfen diese dann auch bei uns in Österreich fahren?
servus
graf
"Gehen Sie noch oder schweben Sie schon?"
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- Segleulux
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Re: Österreichischer Segway Fahrer in Deutschland
Ich habe genau dieses auch mal bei einer Polizeibehörde in Deutschland nachgefragt. Da Segway's in Luxemburg als Elektrisches Fahrrad gelten und somit auch keiner Anmeldepflicht unterliegen muss das Fahrzeug lediglich bei der Zulassungsstelle registriert werden damit der Eigentümer bekannt ist.
Rechtlich sieht es folgendermaßen aus: Wenn ich also mit meinem in Luxemburg registrierten Seg zB.in Deutschland unterwegs bin, ist das so OK. Ich muss allerdings eine Bescheinigung mitführen die besagt dass meine Haftpflichversicherung Schäden die ich oder mein Seg bei Drittpersonen verursacht habe übernommen werden.
Rechtlich sieht es folgendermaßen aus: Wenn ich also mit meinem in Luxemburg registrierten Seg zB.in Deutschland unterwegs bin, ist das so OK. Ich muss allerdings eine Bescheinigung mitführen die besagt dass meine Haftpflichversicherung Schäden die ich oder mein Seg bei Drittpersonen verursacht habe übernommen werden.
Was man mühelos erreichen kann, ist gewöhnlich nicht der Mühe wert, erreicht zu werden.
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Re: Österreichischer Segway Fahrer in Deutschland
Segleulux hat geschrieben:Ich habe genau dieses auch mal bei einer Polizeibehörde in Deutschland nachgefragt. Da Segway's in Luxemburg als Elektrisches Fahrrad gelten und somit auch keiner Anmeldepflicht unterliegen muss das Fahrzeug lediglich bei der Zulassungsstelle registriert werden damit der Eigentümer bekannt ist.
Rechtlich sieht es folgendermaßen aus: Wenn ich also mit meinem in Luxemburg registrierten Seg zB.in Deutschland unterwegs bin, ist das so OK. Ich muss allerdings eine Bescheinigung mitführen die besagt dass meine Haftpflichversicherung Schäden die ich oder mein Seg bei Drittpersonen verursacht habe übernommen werden.
....und den Erste-Hilfe-Kasten sowie die Taucherbrille nicht vergessen........!!!
- mondi
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Re: Österreichischer Segway Fahrer in Deutschland
ach du liebe Schande!!! hihi.....moalboal hat geschrieben:Erste-Hilfe-Kasten
da fällt mir ein, dass ich 1976 ein paar Schillinge in Österreich lassen musste, weil ich es wagte, mit meinem "Kleinkraftrad" Marke Hercules dort um den Villacher See rumzudüsen, ohne das gerade eben erst vorgeschriebene Erste Hilfe Päckchen mitzuführen....
Muss man dass denn heute auch noch??
Aber Segways brauchen dass doch hoffentlich nicht, oder?
Grüße, Micha.
- heinzeheinz
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Re: Österreichischer Segway Fahrer in Deutschland
Beitrag von heinzeheinz »
Siehe mein Schreiben hierzu: (Das Thema wurde schon einmal behandelt)
http://www.segforum.de/viewtopic.php?f=25&t=1554#p9210
http://www.segforum.de/viewtopic.php?f=25&t=1554#p9284
An dieser Gesetzeslage hat sich bis dato NICHTS geändert :!:
http://www.segforum.de/viewtopic.php?f=25&t=1554#p9210
http://www.segforum.de/viewtopic.php?f=25&t=1554#p9284
An dieser Gesetzeslage hat sich bis dato NICHTS geändert :!:
Es gibt immer zwei Meinungen:
die Falsche und Meine
die Falsche und Meine
- Segleulux
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Re: Österreichischer Segway Fahrer in Deutschland
Zusammenfassend könnte man also folgende Aussage machen:
1.Das Fahrzeug muss den Bestimmungen des Landes entsprechen wo der Hauptwohnsitz des Besitzers ist. (ggf.TÜV oder Versicherungstechnich)
2.Das Fahrzeug muss nicht extra an die Bestimmungen im bereisten Land angepasst werden.
Wie sollte den das auch funktionieren?
1.Das Fahrzeug muss den Bestimmungen des Landes entsprechen wo der Hauptwohnsitz des Besitzers ist. (ggf.TÜV oder Versicherungstechnich)
2.Das Fahrzeug muss nicht extra an die Bestimmungen im bereisten Land angepasst werden.
Wie sollte den das auch funktionieren?
Was man mühelos erreichen kann, ist gewöhnlich nicht der Mühe wert, erreicht zu werden.
- heinzeheinz
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- Registriert: 04.02.2009 17:33
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Re: Österreichischer Segway Fahrer in Deutschland
Beitrag von heinzeheinz »
Hallo Segleulux,
genau so ist es :!:
Stell Dir mal vor, ich würde mit meinem Auto eine Weltreise machen.........
Wie sollte ich an jeder zweiten Grenze mein Fahrzeug umbauen lassen
genau so ist es :!:
Stell Dir mal vor, ich würde mit meinem Auto eine Weltreise machen.........
Wie sollte ich an jeder zweiten Grenze mein Fahrzeug umbauen lassen
Es gibt immer zwei Meinungen:
die Falsche und Meine
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